Ausweislich der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Sind sämtliche Voraussetzungen (auch die vorstehend nicht genannten) erfüllt, können die Aufwendungen nur noch über die Abschreibung geltend gemacht werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das...
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Das BMWi hat am 29.9.2020 mitgeteilt, dass die Antragsfrist für das Überbrückungshilfeprogramm (Phase 1) über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis zum 9.10.2020 verlängert wird. Hintergrund Das seit dem 1.6.2020 geltende, mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfeprogramm des Bundes will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. In der ersten Phase des Programms konnten Unternehmen für die Monate Juni bis Ende August 2020 Förderzuschüsse zu den Fixkosten beantragen, sofern der Umsatzeinbruch im April und Mai mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum betragen hat. Anträge konnten über einen Rechtsanwalt oder die Angehörigen der...
Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb von zehn Jahren nach deren Anschaffung unterliegt grundsätzlich der Besteuerung nach § 23 EStG. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn diese ausschließlich selbst genutzt wurde (siehe dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 27.6.2017, IX R 37/16; BFH-Beschluss vom 29.5.2018, IX B 106/17). Doch immerhin hat das FG Münster jüngst entschieden, dass mitverkauftes Inventar stets steuerfrei bleibt, also nicht in die Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbezogen wird (Urteil vom 3.8.2020, 5 K 2493/18 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Das Wohnungseigentumsrecht wird reformiert. Völlig überraschend wurde hierbei ein rechtliches Novum eingeführt: Nach einer Übergangsphase müssen sich Wohnungsverwalter künftig „freiwillig“ im Sinne einer Fortbildungspflicht zertifizieren lassen. Hintergrund Im Wohnungseigentumsrecht haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 1951 verändert. Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierearm aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Daneben verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Die Schwerpunkte der Reform des WEG sind dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/18791) zufolge des...
Verwaist die Straßen, geschlossene Restaurants, leere Straßenbahnen und Züge: Alles stand still während des Shutdown. Wirklich alles? Die Gerichtsbarkeit sollte vom Grundsatz her nicht zum Stillstand gebracht werden, da nach der deutschen Zivilprozessordnung ein Stillstand der Rechtspflege im gerichtlichen Bereich Auswirkungen nach ZPO auf Fristenläufe hat. In der Schweiz hat man bei der Corona-Gesetzgebung dagegen auch einen Fristenstillstand für die Gerichte zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschlossen. Dort fanden offiziell vom 21. März 2020 bis zum 19. April 2020 keine Zivilprozesse statt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien des Rechtsstreits sich trotz des Fristen-Stillstandes einverstanden erklärten,...
Häufig wartet man beim eigenen Steuerfall auf die Entscheidung des BFH in einem ähnlich gelagerten Streitfall und übersieht dabei, dass dieser gegebenenfalls auch anderweitig gelöst werden könnte. So beispielsweise hinsichtlich der anhängigen Revision unter dem Aktenzeichen IX R 5/20. In diesem Verfahren wird geklärt, ob eine Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen stattfinden kann, wenn eine Berücksichtigung im Rahmen des § 17 EStG wegen der dortigen (früheren) Rechtsgrundsätze zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungsmaßnahmen verneint wurde. Das Verfahren ist sicherlich wichtig, jedoch kann man in verfahrensrechtlich offenen Fällen auch nun auf die neue Regelung des § 17 Abs. 2a EStG zurückgreifen....
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