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26. Mai 2020

Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist neben der Steuerstundung eine Möglichkeit, den Unternehmen in der Corona-Krise finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen. Die seit März bis Ende Mai 2020 geltende vereinfachte Stundungsregelung wird jetzt um einen weiteren Monat bis Ende Monat verlängert: Darauf haben sich die Spitzenverbände der Sozialversicherung am 19.5.2020 geeinigt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...

26. Mai 2020

So langsam scheinen die Infektionen mit Corona zumindest temporär rückläufig zu sein. Unter anderem in der Rechnungslegung wird uns das Thema jedoch noch länger erhalten bleiben, selbst wenn wir das Glück haben sollten, von weiteren Pandemiewellen verschont zu bleiben. In der Praxis werden vielfach Bewertungseinheiten gebildet, um vorhandene Risiken zu neutralisieren. Beispiele können etwa die Absicherung von Werten des Finanzvermögens, die Absicherung gegen Währungs- und andere Preisrisiken oder gegen Wetterrisiken sein. Lange Jahre wurde darum gestritten, ob, unter welchen Voraussetzungen und wie Bewertungseinheiten unter Durchbrechung der GoB im Jahresabschluss abgebildet werden können. Mit § 254 HGB hat der Gesetzgeber vor...

26. Mai 2020

Am 27.5.2020 berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drs. 19/19379 v. 20.5.2020), der bislang nur wenige substantielle Steuererleichterungen enthält. Wirtschaftsverbände fordern jetzt neben weiterem Bürokratieabbau zusätzliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen, um Eigenkapital und Liquidität in den Unternehmen zu verbessern. Kommt jetzt doch noch der „große Wurf“? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen....

26. Mai 2020

Allein eine fehlende Höchstbetragsbeschränkung der Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt für sich allein noch nicht zu einer vGA. Unter welchen Umständen Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen sind, beurteilt sich jedoch leider nach keinen festen Regeln. Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, so kann grundsätzlich immer nur dann eine vGA angenommen werden, soweit die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers unter Berücksichtigung der Tantiemeleistung unangemessen ist. Die Angemessenheit der Gesamtausstattung muss dabei grundsätzlich anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeitpunkt der Gehaltsvereinbarung vorgelegen haben und angestellt worden sind. Für die Praxis bedeutet dies regelmäßig, dass die Höhe der angemessenen Beträge im Einzelfall...

25. Mai 2020

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden. Der Streitfall Die Klägerin ist italienische Staatsangehörige und lebte in den Streitjahren 2013 und 2014 in Italien. An einer Wohnung im Inland stand ihr ein Nießbrauchsrecht und damit ein dingliches Nutzungsrecht nach §§ 1030 ff. BGB zu. Die Klägerin war somit berechtigt, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Als Nießbraucherin war die Klägerin auch zum Besitz der Sache berechtigt (§ 1036 Abs. 1 BGB). Sie vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale. Aufgrund der kurzfristigen...

25. Mai 2020

Scheidungsfolgenvereinbarungen sehen zuweilen Immobilienübertragungen zwischen den Ex-Partnern vor. Doch aufgepasst: Wird eine vermietete Immobilie im Rahmen einer Scheidung auf den Ex-Gatten übertragen, um den Zugewinn auszugleichen, so wird dies steuerlich wie eine Veräußerung gesehen. Wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Übertragung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann dieser Vorgang mithin zu einer steuerlichen Belastung führen. Für Rechtsanwälte kann sich hieraus eine Haftungsgefahr ergeben. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

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