Die Tätigkeit des Steuerberaters kann sowohl in selbständiger als auch in unselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt werden. Bei freien Mitarbeitern stellt sich hier die Frage der Abgrenzung. Hierzu liefert ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.01.2020 (S 24 BA 6242/18) Klarheit. Der Streitfall Die Klägerin – eine Steuerberaterin – unterstützte eine Kanzlei durch die Übernahme verschiedener Mandate. Bei der Übernahme eines Auftrags war sie direkte Ansprechpartnerin der Mandanten und bearbeitete den Fall bis zum Erstellen der Steuererklärung eigenverantwortlich und ohne zeitliche Vorgabe. Die Steuerberaterin war nicht in den Betrieb eingegliedert. Ihr Aufenthalt in der Kanzlei beschränkte sich lediglich auf die...
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Auch in diesem Monat wieder drei interessante anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Es geht um die Frage der inkongruenten Gewinnausschüttung, der Frage wann Prozesszinsen auf Steuererstattungen eingestrichen werden können und wie mit einem Stipendium beim vorweggenommenen Werbungskostenabzug umzugehen ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Gesetz enthält Aktivierungsgebot – ohne Wahlrechte Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht. Rechtsprechung sieht zunehmend Vereinfachungsbedarf Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der...
(… aber wenigstens Aufatmen bzgl. 4k) Am Freitag, den 09.10.2020, hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Damit nimmt das auf absehbare Zeit letzte „große“ Gesetzgebungsverfahren Kurs auf die Ziellinie. Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 ist es einerseits unwahrscheinlich, dass im kommenden Jahr noch neue Verfahren, die nicht ausnahmsweise besondere Dringlichkeit haben (Stichwort Covid-19), umsetzbar sind. Andererseits stellt die Bundesratsstellungnahme de facto die letzte Gelegenheit dar, um wirklich neue Themen in das laufende Verfahren zum Jahressteuergesetz einzubringen. Entsprechend kommt dem JStG besondere Bedeutung für die Steuerwelt zu und die...
Mutter und Vater eines Kindes steht der steuerliche Kinderfreibetrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte zu. Bei alleinerziehenden Eltern kommt es aber seit Jahr und Tag zu Streitigkeiten darüber, ob der Kinderfreibetrag nicht doch dem betreuenden Elternteil in voller Höhe zusteht. Grundsätzlich gilt hier, dass halbe Kinderfreibetrag (nur) dann von dem einen auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Dementsprechend gehen Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der Übertragung von Kinderfreibeträgen in aller Regel auch generell mit Streitigkeiten um den Unterhalt einher. Ganz anders in einem Fall,...
Am 8.10.2020 hat der Bundestag nach erster Lesung das JStG 2020 an den Finanzausschuss überwiesen (BT-Drs. 19/22850). Trotz vehementer Kritik der Wirtschaftsverbände am Referentenentwurf hält die Bundesregierung unverändert an ihren Verschärfungsplänen zum „Zusätzlichkeitserfordernis“ beim ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fest. Sind im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen denkbar? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich...
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