Nach den Buchstaben des Koalitionsvertrages soll die Umsatzsteuer auf Speisen im Gastrogewerbe ab 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Wie ist das zu beurteilen? Bis Ende 2023 befristete Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war durch die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD zum 1.7.2020 durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz und durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zunächst mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022, zuletzt mit dem sog. Dritten Entlastungspaket...
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Nach dem Koalitionsvertrag vom April 2025 will die mutmaßliche künftige Bundesregierung weiterhin an der Erhebung des Solidaritätszuschlages für sog. „Besserverdiener“ festhalten. Was ist davon zu halten? Hintergrund Ich habe immer wieder berichtet: Seit VZ 2021 wird der „Soli“ als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nur noch von 3,5 Prozent sog. „Besserverdiener“ in voller Höhe erhoben, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Am 26.3.2025 hat das BVerfG (2 BvR 1550/20) seine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Solidaritätszuschlag verkündet und den Soli weiterhin für verfassungsgemäß erklärt. Künftige Regierung hält am Solidaritätszuschlag fest „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“ So steht es wörtlich im Koalitionsvertrag...
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat – so lautet ein aktuelles BFH-Urteil, mit dem dieser der Sichtweise des FG Münster entgegengetreten ist (BFH-Urteil vom 21.11.2024, VI R 12/22). Dieses hatte Jahre 2022 entschieden, dass das Forschungspreisgeld im zugrunde liegenden Fall als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen sei (Urteil vom 16.3.2022, 13 K 1398/20 E). Der Sachverhalt: Der Kläger veröffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte...
Formycon, ein SDAX-Unternehmen, das auf die Entwicklung von Biosimilars spezialisiert ist, steht vor finanziellen Herausforderungen. Der vorzeitige Abbruch der Phase-III-Studie für FYB206 bringt zwar erhebliche Kosteneinsparungen, doch gleichzeitig erwartet das Unternehmen massive Wertminderungen bei den Projekten FYB202 und FYB201. Besonders problematisch: In den USA steigen die Preisnachlässe, was das Finanzergebnis 2024 belasten könnte. Der frisch veröffentlichte Geschäftsbericht zeigt, mit welchen Risiken das Geschäftsmodell umgehen muss. Ein Blick in die Zahlen – hohe Kosten, hohe Abschreibungen Die Branche ist riskant – das machen die aktuellen Zahlen von Formycon deutlich. Die Verluste sind hoch, was sich auch am derzeit schwachen Aktienkurs zeigt....
Leider kann manch Arbeitnehmer der Versuchung nicht widerstehen, bei der Auftragsvergabe für „seinen“ Arbeitgeber Schmiergelder zu kassieren. Gut so, wenn derartige Betrügereien aufgedeckt und strafrechtlich geahndet werden. Und gut auch, wenn nicht nur eine Strafe verhängt, sondern auch der Vermögensvorteil „abgeschöpft“ wird. Doch was geschieht diesbezüglich eigentlich in steuerlicher Hinsicht? Der BFH hat nun entschieden: Schmiergeldzahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar und -steuerpflichtig. Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen aber umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist (BFH-Urteil vom 25.9.2024, XI R 6/23). Der Sachverhalt: Der Kläger, ein angestellter...
Mehr Effizienz oder weniger Kontrolle? Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verspricht genau das, was sein Name nahelegt: weniger Papier, weniger Aufwand, mehr digitale Zukunft. Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ein scheinbar kleiner, aber bedeutsamer Schnitt in das Gefüge der steuerlichen Nachvollziehbarkeit. Was sich ändert? Und warum ist das wichtig? Bisher galt: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Künftig sind es nur noch acht. Das klingt zunächst plausibel – immerhin geht es laut Gesetzgeber um eine jährliche Entlastung in Höhe von rund...
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