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11. März 2020

Bei der Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 UmwStG unterliegen die erhaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft einer Sperrfrist, sofern der Ansatz der Sacheinlage unter dem gemeinen Wert erfolgt. Der Einbringende darf daher die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt nicht veräußern (vgl. § 22 Abs. 1 UmwStG). Der BFH hatte nun Gelegenheit zu den gewerbesteuerlichen Konsequenzen Stellung zu nehmen, wenn eine schädliche Veräußerung der erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist erfolgt (BFH, Urteil v. 11.07.2019 – I R 26/18). Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH)...

11. März 2020

Um Risiken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu minimieren, haben verschiedene Unternehmen einzelne Betriebsstätten geschlossen. Mit den betroffenen Mitarbeitern wurde vereinbart, zeitweilig im Homeoffice tätig zu werden. Dies wirft die Frage auf, ob Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers im Übrigen nicht vorlagen, nunmehr – aufgrund der besonderen Situation – den Werbungskostenabzug erhalten. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen...

11. März 2020

Kinder geschiedener Eltern sind oft zwischen den beiden Elternteilen hin- und hegerissen, wenn diese nach der Trennung – weiterhin – zerstritten sind. Zuweilen verlangen die Eltern von ihren Kindern, sie müssten sich für einen Elternteil „entscheiden“. Dass dies für die Kinder zumeist schwierig ist, dürfte außer Frage stehen. Diese Problematik betrifft zwar üblicherweise das Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht. Nun hat es ein entsprechender Fall aber in einer Kindergeldsache bis vor den BFH geschafft. Offenbar wollte sich ein – immerhin volljähriges – Kind aus den Streitigkeiten ums Kindergeld heraushalten. Doch das darf es nicht, wie der BFH jüngst entschieden hat: Ein...

11. März 2020

Bereits mit Urteil aus 2007 (Az: VI R 64/06) hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines Angestellten durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt. Aktuell wird geklärt, ob dies immer so ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...

11. März 2020

Veräußert der Steuerpflichtige eine private, zuvor nicht vermietete Immobilie, um sich die nötigen Geldmittel für die Anschaffung eines Vermietungsobjekts zu verschaffen, sind die Veräußerungskosten grundsätzlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. So hat der BFH mit Urteil vom 29.10.2019 (IX R 22/18) entschieden. Doch wie passt diese Entscheidung mit einem Urteil des gleichen BFH-Senats auf dem Jahre 2014 zusammen? Seinerzeit hatte der BFH einen Abzug von Veräußerungskosten für den Einzelfall bejaht: „Ausnahmsweise können Maklerkosten zu den Finanzierungskosten eines anderen Objekts gehören, wenn und soweit der Erlös von vornherein zur Finanzierung dieses Objekts bestimmt...

10. März 2020

Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Es entspricht zwar der gesicherten Rechtsprechung des BFH, dass grundsätzlich keine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn sie für den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts nur erkennbar gewesen wäre, wenn er die Steuererklärung eines Vorjahres bei der Veranlagung der Streitjahre zugezogen hätte. Insoweit mag zwar eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht vorliegen, diese führt jedoch nicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer...

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