Aus der in Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ergibt sich kein Recht darauf, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft und einer durch Tarifvertrag eingerichteten Sozialkasse wurden daher nicht zur Entscheidung angenommen, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2020 (1 BvR 4/17). Sachverhalt Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) können Tarifverträge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann nicht nur für die Tarifvertragsparteien und ihre Mitglieder, sondern auch darüber hinaus. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte:...
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Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch egal ob Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder geringfügige weitere gewerbliche Tätigkeiten – überall lauern Gefahren. Jüngst hat sich der BFH gleich dreimal mit Fragen rund um die Mitvermietung von Betriebsvorrichtung befasst (BFH 11.4.2019, III R 36/15, III R 5/18, III R 6/18). Exemplarisch soll hier kurz der erste Fall vorgestellt werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Die Hauptversammlungs-Saison steht vor der Tür. Neben ihr: Der Corona-Virus. Derzeit werden fast täglich Großveranstaltungen und Messen abgesagt, um den Gefahren der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Doch wie ist dies eigentlich mit einer Hauptversammlung? Denn schließlich gibt es dazu eine gesetzliche Verpflichtung, anders als bei Konzerten, Messen und anderen Großveranstaltungen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus...
Gemeinden haben ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Ob und inwieweit Kommunen von der Grundsteuer C Gebrauch machen würden, könne im Voraus nicht abgeschätzt werden. Auch Prognosen zur Höhe der Grundsteuer C will die Regierung nicht abgeben. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die regionalen Marktverhältnisse von Bedeutung. Dies erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/16189). Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer...
So genannte anschaffungsnahe Herstellungskosten sind für Erwerber von Eigentumswohnungen oder Häusern der Albtraum, denn die Aufwendungen können nur im Wege der AfA steuerlich berücksichtigt werden – eine Einkunftserzielungsabsicht natürlich vorausgesetzt. Im Gesetz heißt es dazu: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Noch schlimmer wurde es, nachdem der BFH mit drei Urteilen vom 14.6.2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R...
Können Leistungen eines Trainers zur Vorbereitung von Sportlern auf Wettkämpfe im Ausland steuerfrei sein? Mit dieser Frage musste sich der BFH befassen (Urteil v. 23.07.2019 – XI R 7/17). Der Streitfall Der Kläger ist Boxtrainer. In den Streitjahren 2008 und 2009 war er aufgrund einer Vereinbarung als freier Mitarbeiter für einen Boxstall tätig, für den er die Boxer in Trainings- und Wettkampfbelangen (Weltmeisterschaft, Europameisterschaft) sportlich betreute. Gemäß der Honorarvereinbarung stellte der Kläger in den Streitjahren seine Trainertätigkeit über die Betreuung der Boxer in der Vorbereitung in Rechnung. Ebenfalls berechnete er hiernach seinen Anteil an den Kampfbörsen sowie die Festbeträge aus...
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