Derzeit gibt es wenige Großthemen, die die Berichterstattung dominieren. Eines ist die vor der Tür oder wohl schon im Raum stehende Pandemie durch das Kugelvirus „COVID-19“. Während sich die Berichterstattung in der Öffentlichkeit vordergründig um medizinische Fragen dreht, erlangt das Virus wohl auch Bedeutung für die Finanzberichterstattung. Da die Abschlüsse und Lageberichte für das Jahr 2019 in weiten Teilen noch nicht aufgestellt bzw. noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sein dürften, sind Auswirkungen der Pandemie auf die Berichterstattung kaum zu vermeiden. Welche Folgen können sich aus dem Auftreten von COVID-19 für die Finanzberichterstattung des am 31.12.2019 beendeten Geschäftsjahres ergeben? Ein Beitrag...
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Mein Kollege Christoph Iser hat in seinem Blog-Beitrag „Vermietung: Befristete Übertragung der Einkunftsquelle“ bereits auf das schöne Modell des zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauchs hingewiesen. Auch ich selbst hatte in einem meiner ersten Blog-Beiträge für den NWB-Verlag mit dem Titel „Kosten für ein Erststudium: Wie Kinder wohlhabender Eltern die Abzugsbeschränkung umgehen“ darauf hingewiesen, dass mittels eines Zuwendungsnießbrauchs (Vermietungs-)Einkünfte – zeitlich befristet – auf Kinder übertragen werden können. Das FG Baden-Württemberg hat das Modell Auffassung mit Urteil vom 13.12.2016 (11 K 2951/15) bestätigt. Doch wie es fast immer im – steuerlichen – Leben ist: Gerne möchte man die süßen Früchte naschen, sich aber...
Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung kommt es zu verlängerten Festsetzungsfristen. Diese gelten grundsätzlich auch gegenüber dem Erben. Bereits mit Urteil vom 29.8.2017 (Az: VIII R 32/15) hat der BFH festgestellt, dass der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und daher die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe schuldet, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum...
„Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ So lautet ein altes deutsches Sprichwort. Doch es gibt sie noch, die guten und kostenlosen Dinge, und zwar im Steuerrecht. Speziell meine ich die lohnsteuerliche Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Mögliche Antragsteller einer Anrufungsauskunft sind der Arbeitgeber, der die Pflichten des Arbeitgebers erfüllende Dritte im Sinne von § 38 Abs. 3a EStG und der Arbeitnehmer. Eine Anrufungsauskunft können auch Personen beantragen, die nach Vorschriften außerhalb des EStG für die Lohnsteuer haften, z.B. gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte i. S. des §§ 34 und 35 AO. Die...
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz -FEG- (vom 15.08.2019, BGBl 2019 I S. 1307) ist am 1.3.2020 in Kraft treten. Dies ist ein wichtiges Datum für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wichtig ist aber auch, dass das Gesetz jetzt bürokratiearm umgesetzt wird – sonst verpufft die Zielsetzung. Hintergrund Trotz globaler Handelskonflikte und Brexit: Zwei Drittel der deutschen Unternehmen bezeichnen nach DIHK-Umfragen den Fachkräftemangel als größte Wachstumsbremse, also eine zu geringe Zahl an Ausbildungs- und qualifizierten Arbeitskräften. Schuld daran sind vor allem demografische Veränderungen mit langfristig zu geringen Geburtenraten und einer veränderten Alterspyramide. Da die Fachkräftenachfrage nur bedingt...
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bezogen auf das Vorjahr wurde mit dem Jahreswechsel von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Doch wie ist dieser Betrag bei Differenzbesteuerung zu ermitteln? Diese Frage hat der BFH mit seinem Urteil vom 23.10.2019 (XI R 17/19 und XI R 7/16) zu einem Gebrauchtwagenhändler geklärt. Der Streitfall Der Kläger führte im Rahmen seiner Tätigkeit als Gebrauchtwagenhändler steuerbare Umsätze aus, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterlagen. Seine vereinnahmten Entgelte betrugen 2009 mehr als 27.000 Euro und in 2010 mehr als 25.000 Euro. Die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ermittelte der Kläger gemäß § 25a Abs. 3 UStG nach dem Differenzbetrag (Handelsspanne) in...
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