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26. März 2020

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden inzwischen nicht nur bei gewerblichen Unternehmen, sondern auch bei privaten Verbrauchern sichtbar. Der Bundestag hat am 25.3.2020 u.a. für das Zivilrecht ein Gesetz (BT-Drs. 19/18110) verabschiedet, um zu verhindern, dass aufgrund von Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten Kündigungen oder Vollstreckungsmaßnahmen bei Verträgen erfolgen, die für den notwendigen Lebensunterhalt wichtig sind, und so für die Betroffenen noch weiterer finanzieller Druck droht. Hintergrund Behörden haben auf Bundes- und Landesebene zur Eindämmung der Corona-Pandemie im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Einrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften angeordnet und öffentliche Veranstaltungen untersagt oder die Ausübung des Gewerbes beschränkt. Diese Maßnahmen haben...

26. März 2020

Immer wieder hatte ich vor der Zeitbombe Goodwill gewarnt in meinen Beiträgen. Wird sie in diesem Jahr platzen? Auch wenn die Unternehmen derzeit vor allem mit dem Thema Liquidität befasst sind, der Goodwill kommt als Folgekonsequenz demnächst auch auf die Agenda. Denn die Situtation, in der wir uns gerade befinden, ist eine externe Informationsquelle für eine mögliche Wertminderung. Drohen hohe Abschreibungen des Goodwills, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn und das Eigenkapital der Unternehmen. Brisant ist dies genau deswegen, weil durch die derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften die Buchwerte des Goodwills seit 2004 deutlich angeschwollen sind. Befeuert wurde dies nicht nur durch...

26. März 2020

Das strikte Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG treibt derzeit immer neue Rechtsprechungsblüten. In einem aktuellen Verfahren setzte sich das Finanzgericht Münster mit der Schädlichkeit des Betriebs von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im Jahr für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auseinander. Das Finanzgericht verneinte die erweiterte Kürzung. Die Revision wurde zugelassen. Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, war im Übrigen ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst. Der Bilderbuchfall der erweiterten Kürzung, den auch der historische...

25. März 2020

Der Coronavirus hat innerhalb kürzester Zeit die Entwicklungen zum Home-Office bzw. Mobile Work beschleunigt, sitzen wir doch jetzt (fast) alle – soweit möglich – im Home-Office. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sich die Vorbehalte, die gegenüber mobilen Arbeiten bestehen, sich bewahrheiten werden oder ob der geplante Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Home-Office für Beschäftige genauso schnell umgesetzt wird. Aktuell sind aber einige rechtliche Fragen in Bezug auf Mobile Work zu klären, da mobiles Arbeiten (im Gegensatz zur sog. Telearbeit im Sinne der ArbStättV) nicht legaldefiniert und geregelt ist. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium...

25. März 2020

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am...

25. März 2020

Die Folgen der Corona-Pandemie werden bei den deutschen Unternehmen immer sichtbarer, vor allem bei den kleinen. Staatliche Hilfeprogramme auf Bundes- und Länderebene mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen sind zwar richtig, wirken aber häufig nicht sofort, weil aufwendige Antrags- und Prüfverfahren vorausgehen müssen, ehe Geld fließt. Stundungen von laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern oder Sozialversicherungsverpflichtungen wirken demgegenüber unmittelbar in der Kasse der Unternehmen, weil Liquidität erst gar nicht abfließt Hier ein Überblick, was unter Corona derzeit möglich ist. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg...

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