Schon in der Schule waren die Pausen mit das Schönste. Eine Pause von der Steuer hört sich daher umso besser an. Ob es eine solche Steuerpause gibt, ist bei der Erbschaftsteuer fraglich. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete zur Nutzung überlassen, so ist diese Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (Trennungstheorie). Für Wohnimmobilien ist dieser Fall geregelt, aber wie verhält es sich eigentlich bei Gewerbeimmobilien? Findet hier auch die 66 Prozent-Grenze Anwendung? Hierüber hatte der BFH am 10.10.2018 (IX R 30/17) zu entscheiden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt....
Vom Prüfer der Jahres- und Konzernabschlüsse ist zu erwarten, dass er wesentliche Fehler in der Berichterstattung aufdeckt. Um dies sicherzustellen, muss er die Prüfung mit einer angemessenen kritischen Grundhaltung angehen. Man spricht hier von der berufsüblichen kritischen Grundhaltung oder neudeutsch „professional skepticism“. Diese wird vom Abschlussprüfer sowohl gesetzlich als auch von berufsständischen Verlautbarungen eingefordert. Was soll man darunter verstehen? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind...
In meinem Blog Beitrag „Aufreger des Monats Februar: Von Breznläufern und Steckerlfischen“ hatte ich über das Urteil des FG München bezüglich der Speisenabgabe in einem bayerischen Biergarten berichtet. Danach gilt: Der Inhaber einer Fischbraterei in einem bayerischen Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht (FG München vom 26.7.2018, 14 K 2036/16). Aktuell hat der BFH die gegen...
Wer verbirgt sich hinter dem Bilanzfälscher? Kein klassischer Straftäter. Es handelt sich oftmals um Personen des Top-Managements in Unternehmen, da sie eher die Gelegenheit zu Manipulationen haben, als die Mitarbeiter unter ihnen. Daneben müssen weitere „Rahmenbedingungen“ vorliegen, um solche Taten zu begünstigen. Bei Bilanzfälschern handelt es sich in den meisten Fällen, die in der Vergangenheit aufgedeckt wurden, um Ersttäter ohne kriminelle Vergangenheit. Oftmals genießen sie einen hohen sozialen Status und haben eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung. Auch verfügen sie häufig über ein Unrechtsbewusstsein, können die Tat jedoch vor sich selbst rechtfertigen. Der folgende Beitrag zeigt auffällige Verhaltensweisen sowie das sog. Fraud...
Nicht immer sind die beiden Umsatzsteuersenate des BFH, also der V. und der XI. Senat, einer Meinung. Nun sieht jedoch der XI. Senat – ebenso wie bereits der V. Senat – die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung zum Thema „Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment“ äußerst kritisch und hat daher in zwei Streitfällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Konkret: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschlüsse vom 16.5.2019, XI...
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