Am 26.9.2025 hat sich der Bundesrat mit dem „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ befasst, dass das Bundeskabinett am 6.8.2025 beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Der Bundesrat übt deutliche Kritik in seiner Stellungnahme. Was bedeutet das für den Erfolg des Rentenpakets 2025? Hintergrund Nach dem Regierungsentwurf vom 6.8.2025 soll das Rentenniveau über 2025 hinaus stabil gehalten werden. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48 Prozent. Bis zur Rentenanpassung 2025 gilt eine Haltelinie für das Rentenniveau (Niveauschutzklausel). Diese soll bis zum Jahr 2031 verlängert werden, um die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis...
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Photovoltaikanlagen, die ausschließlich dem eigenen Bedarf dienen und die nicht mit dem öffentlichen Energienetz verbunden sind, mögen zwar noch nicht alltäglich sein, sie sind dem Vernehmen nach aber auf dem Vormarsch. Jedenfalls ist bei diesen Inselanlagen grunderwerbsteuerlich Vorsicht angebracht, wie ein aktueller Erlass des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt zeigt (Erlass vom 16.7.2025, 43 – S 4521). Dieses hat nämlich soeben zur Grunderwerbsteuer beim Miterwerb von Photovoltaikanlagen, gerade auch von Inselanlagen, Stellung bezogen. Unterscheidung von Anlagen mit und ohne Einspeisung Photovoltaikanlagen dienen der Stromerzeugung durch Sonnenenergie. Es ist zu unterscheiden, ob die erzeugte Energie – auch – in öffentliche Energienetze eingespeist wird oder...
Am 26.9.2025 hat der Bundesrat das Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) abschließend gebilligt, mit dem das deutsche Batterierecht an EU-Vorgaben angepasst wird. In einer Entschließung fordert er aber weitere Maßnahmen der Bundesregierung. Hintergrund Mit dem BattDG soll die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12.7.2023 umgesetzt werden, um einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Blick auf Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien zu schaffen. Hintergrund und Zielsetzung hatte ich im Blog schon erläutert (s. Neue Spielregeln für Batterieproduktion und Entsorgung von Altbatterien). Bundesrat fasst Entschließung Der Bundesrat hat am 26.9. 2025 nun auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Das bedeutet, dass...
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.9.2025 zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht, mit dem die Regeln über die Produkthaftung ausgeweitet werden sollen. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher? Hintergrund Das Produkthaftungsrecht regelt, wie Hersteller für Schäden haften, die Privatpersonen durch fehlerhafte Produkte an ihrem Körper, ihrer Gesundheit und ihrem Eigentum entstehen. Die Produkthaftung erfordert kein Verschulden des Produktherstellers. Sie tritt neben andere Schadensersatzansprüche, etwa aus Vertrag oder bei unerlaubten Handlungen. Grundlage der Produkthaftung ist das ProdHaftG (v. 15.12.1989, zuletzt geändert durch Gesetz v. 17.7.2017), das zum ersten Mal seit 1989...
Das sog. Lieferkettengesetz (LKSG) soll durch eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD ersetzt werden. Bis das Änderungsgesetz parlamentarisch umgesetzt ist, haben das Wirtschafts- und das Arbeits- und Sozialministerium das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort zu einer zurückhaltenden und unternehmensfreundlichen Anwendung des LKSG angewiesen. Hintergrund Am 3.9.2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) beschlossen, mit dem die geänderte EU-Richtlinie CSDDD bürokratiearm umgesetzt und die betroffenen Unternehmen entlasten werden sollen. Ich habe das unlängst im Blog bereits berichtet (s. zuletzt Lieferkettengesetz: Bundesregierung beschließt Entlastung bei Berichtspflichten). Verwaltungsanweisung entlastet Unternehmen sofort In einer Verwaltungsanweisung vom 26.9.2025...
Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes unter der typisierten Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG (zumeist 33, 40 oder 50 Jahre), so kann die AfA statt mit den pauschalierten AfA-Sätzen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer bemessen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Die Gerichte haben mehrfach geurteilt, dass den Steuerpflichtigen keine zu hohen Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer aufgebürdet werden dürfen. Im Rahmen des NWB-Expertenblogs wurde darüber schon des Öfteren berichtet (vgl. z.B. „Verkürzter AfA-Zeitraum: Erneute Schlappen für die Finanzverwaltung„). Der Gesetzgeber hatte bereits einen Anlauf (oder waren es sogar zwei Anläufe?) unternommen, um die BFH-Rechtsprechung...
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