Der Schutz vor Überflutungen wird ernster genommen – der Klimawandel lässt grüßen. Daher werden zunehmend Überflutungsflächen ausgewiesen, die sich aber oftmals nicht im Eigentum von Bund, Land oder Gemeinden befinden. In diesem Fall werden die privaten Grundstückseigentümer mehr oder weniger freundlich gebeten, ihre Flächen herzugeben. Zur Nutzung zahlt die öffentliche Hand dann Entschädigungen an die Grundstückseigentümer. Doch wie sind diese Entschädigungszahlungen zu versteuern? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...
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Dunkle Keller, flackernde Bildschirme und sich stapelnde Pizza-Kartons: das ist eine schon oft gehörte Assoziation, wenn es um Computerspiele und „Zocken“ geht. Aber dieses Bild hat schon lange seine Berechtigung verloren, besonders wenn es um E-Sport geht. E-Sport ist ein noch recht junges Geschäftsfeld, doch bereits heute milliardenschwer. Wussten Sie bspw., dass beim letzten Dota 2-Turnier rund 25 Millionen US-Dollar Preisgelder ausgegeben wurden? Grund genug, mal einen steuerrechtlichen Blick in die elektronische Sportwelt zu werfen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart Warum blogge ich hier?...
In meinem Blog-Beitrag „Aufwendungen für Schulhund doch abziehbar?“ hatte ich ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf vorgestellt. Dieses hat entschieden, dass eine Lehrkraft die Aufwendungen für einen “Schulhund” anteilig von der Steuer absetzen kann (Urteil vom 14.9.2018, 1 K 2144/17 E). Meinen Beitrag hatte ich mit den Worten beendet: „Es ist übrigens erkennbar, dass die Fälle der zu pädagogischen Zwecken eingesetzten Hunde gar nicht so selten sind.“ Und siehe da: Der nächste Hund war beim Finanzgericht vorstellig. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Doch was ist, wenn Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen, wie z.B. Fahrt- oder Reisekosten, und sich hierdurch ein Verlust ergibt? Über diesen Fall hat nun der BFH aktuell entschieden (Urteil vom 20.11.2018 – VIII R 17/16). Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen...
Der BFH zweifelt daran, ob die Umsätze, die eine GbR mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, umsatzsteuerfrei sind. Daher hat er ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (BFH-Beschluss v. 27.3.2019, V R 32/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben,...
Der Zehnte Senat des BAG hat im Rahmen einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sei, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet (BAG, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18). Damit hat der Zehnte Senat eine zum Sechsten Senat abweichende Rechtsprechung aufgegeben. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge ich hier? Der Expertenblog ist eine perfekte Ergänzung zur...
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