Lexfox erbringt mit „wenigermiete.de“ Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG: Forderungseinzug. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH (Nr. 153/19 v. 27.11.2019) liegen dem zwei Kernpunkte zugrunde (die Urteilsbegründung soll 100 Seiten stark sein, liegt aber noch nicht gedruckt vor): Der BGH begründet seine Entscheidung mit dem auch vom BVerfG abgesegneten weiten Begriff der Inkassodienstleistung. Mit dem 2008 eingeführten RDG sollten neue Berufsbilder erlaubt und die weitere Entwicklung des Rechtsberatungsmarktes zukunftsfest ausgestaltet werden – nicht zuletzt im Hinblick auf die Deregulierungsbestrebungen der EU im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs. Wenn und soweit die Inkassounternehmen die von ihnen verlangte, überprüfte und...
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Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, eröffnet dies grundsätzlich die Änderungsmöglichkeit des § 174 Abs. 4 AO. Konkret lautet die Vorschrift: Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden. Strittig ist nun dabei, was ein solcher bestimmter Sachverhalt denn überhaupt ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP...
Manchmal kommen Steuerpflichtige und Berater nicht um die Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts herum, insbesondere, weil es um viel, viel Geld – sprich Steuern – geht. Die Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft können recht hoch sein und so ist die Frage verständlich, ob diese ihrerseits steuerlich geltend gemacht werden können. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.07.2019 – XI R 2/17 entschieden. Der Streitfall Der Kläger unterstützt als gemeinnütziger Verein Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Der Kläger begehrte, dass die im öffentlichen Betrieb (Bistro und Toilette) erbrachten Umsätze nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert werden sollten, weil auch behinderte Menschen dort arbeiteten. Das Finanzamt folgte dem jedoch...
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für das Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So die Regelung in § 1 Abs. 1a UStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Im Jahre 2017 hat der BFH den EuGH hinsichtlich der Frage angerufen, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung geschmälert, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nunmehr liegt die Antwort des EuGH vor (BFH-Beschluss vom 28.9.2017, V R 6/15; EuGH-Urteil vom 3.10.2019, Rs. C-42/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
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