Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers, so liegt kein Arbeitslohn vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat, so der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17). Der Streitfall Im Streitfall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Der Arbeitgeber – ein inländisches Tochterunternehmen eines weltweit tätigen Konzerns – übernahm die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der entsandten Arbeitnehmer. Hiermit beauftragte der Konzern eine Steuerberatungsgesellschaft. Die Arbeitnehmer traten ihre Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber ab. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Übernahme der Steuerberatungskosten zu...
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Ob Friedrich Schiller bei dem Satz „Bretter, die die Welt bedeuten“ schon an den deutschen Fiskus gedacht hat? Vermutlich nicht, denn dann wäre seine Kreativität wahrscheinlich zum Erliegen gekommen. Jedenfalls: Wie immer im Leben bleiben auch so schöne Dinge wie das Theater und die Schauspielkunst nicht von der Steuer verschont und so haben wir es derzeit mit einem äußerst interessanten Verfahren vor dem BFH zu tun, das aber nicht nur für Schauspielerinnen und Schauspieler von Bedeutung ist, sondern vermutlich auch viele andere Berufsgruppen interessieren wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss...
Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de...
Wer Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten. So das Urteil des BFH vom 14.05.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG. Der Streitfall Der Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH und Geschäftsführer der B-GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der A-GmbH. In den Streitjahren 2009 bis 2011 bezog er von der B-GmbH Gehalt und Tantiemen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese Zahlungen erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit....
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wenn die medizinische Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 f EStDV). Aber: Jüngst hat das FG Köln entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs selbst dann nicht abziehbar sind, wenn ein Arzt die Erforderlichkeit eines Aufbautrainings für die Muskulatur aufgrund eines schweren körperlichen Leidens bescheinigt. Vielmehr bedürfe die...
Das heutige Wirtschaftsstrafrecht passt nicht mehr zur Komplexität der modernen Wirtschaftskriminalität. Komplexität, fehlendes Personal und zunehmende Internationalisierung der Fälle erschweren die Bestrafung der Täter. Der folgende Beitrag stellt dar, was sich verändern muss, damit Bilanzmanipulationen nicht nur aufgedeckt, sondern die Bilanzfälscher auch strafrechtlich belangt werden können. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an...
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