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3. September 2018

Wird ein Unternehmen an einen nahen Angehörigen veräußert – oder an eine GmbH, an der der Angehörige maßgeblich beteiligt ist –, so stellt sich die Frage nach dem steuerlich angemessenen Kaufpreis. Das FG Münster hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wann eine verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb eines Einzelunternehmens von einem geraden Verwandten des GmbH-Hauptgesellschafters vorliegt (FG Münster 21.2.2018, 10 K 2253/14 K,F). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...

31. August 2018

Die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften stehen nicht in Widerspruch zur Verfassung – jedenfalls nicht nach Ansicht des BFH (Urteil vom 14.06.2018, III R 35/15). Damit bestätigt das oberste deutsche Finanzgericht eine überaus ärgerliche Substanzbesteuerung, die für viele Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Da ein Einlenken des Gesetzgebers wenig wahrscheinlich ist, bleibt an sich nur noch der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht – allerdings nur mit vagen Erfolgsaussichten. Worum geht es? Die Gewerbesteuer will nach ihrer Zielrichtung die objektive Ertragskraft des gewerblichen Unternehmens besteuern. Sie wird deshalb auch als „Objektsteuer“ bezeichnet. Weil es auf die Art der Finanzierung mit Eigen- oder Fremdkapital nicht ankommt,...

31. August 2018

Ziel des Cash-Pooling ist es (stark vereinfacht gesagt) finanzielle Mittel zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen und auf der anderen Seite überschüssige Liquidität zu den bestmöglichen Renditen zu parken. Ein Problem des Cash-Pooling ist jedoch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a GewStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen...

28. August 2018

Vielleicht kann es der eine oder andere nicht mehr hören, aber dennoch nehme ich den aktuellen Beschluss des FG Köln vom 6.6.2018 (15 V 754/18) zum Anlass, um erneut dringend darauf hinzuweisen, dass das Fehlen der Organisationsunterlagen zur Kasse (Kassenführung) zu empfindlichen Hinzuschätzungen führen kann. In einem Fall, der derzeit vor dem FG Köln verhandelt wird, hat das Finanzamt sogar eine Hinzuschätzung von 10 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Diese wird im Laufe des FG-Verfahrens sicherlich noch reduziert werden müssen, aber dennoch zeigen die Entscheidung und vor allem der zugrundeliegende Sachverhalt, dass weder die Finanzämter noch die Finanzgerichte auf die Organisationsunterlagen...

28. August 2018

In der Praxis ist es nicht selten, dass Gesellschafter ihre GmbH beraten und dafür Rechnungen stellen. Ausweislich eines Urteils des FG Düsseldorf vom 24.4.2018 (Az: 14 K 2347/15 G) kann darin eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit gegeben sein. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...

27. August 2018

In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass Vermögensgegenstände im Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und später Erträge aus diesem Vermögen zusätzlich mit Einkommensteuer belastet sind. Daher kann bei der späteren Einkommensteuer, die der Erbe zu bezahlen hat, die bereits früher gezahlte Erbschaftsteuer – nach einem komplizierten Berechnungsschema – steuermindernd angerechnet werden (§ 35b EStG). Die Vorschrift bzw. das Thema „Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer“ haben eine durchaus wechselvolle Geschichte. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...

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