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28. April 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht, das das Vorgängerschreiben vom 10. Mai 2022 ersetzt (IV C 1 – S 2256/00042/064/043). Für Anleger bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Compliance-Anforderungen und potenzielle steuerstrafrechtliche Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Auswirkungen, typische Fallstricke und Strategien zur Risikominimierung. Erweiterte Dokumentations- und Mitwirkungspflichten Das neue BMF-Schreiben konkretisiert die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger erheblich: Lückenlose Transaktionsübersichten aller genutzten zentralen Exchanges (CEXs) Wallet-Adressen und Zeitstempel sämtlicher Transaktionen Screenshots von Krypto-Börsen als ergänzende Nachweise Detaillierte Kursinformationen zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten Besonders herausfordernd ist...

28. April 2025

In der jüngeren Vergangenheit gab es einige Änderungen der AO in Bezug auf das „Gemeinnützigkeitsrecht“.  Zu diesen Änderungen hat das FinMin Schleswig-Holstein mit Erlass vom 18.12.2024 (VI 314 – S 2720-019) Stellung genommen. Hervorheben möchte ich hier kurz eine Passage zur Planungsanpassung bei der Rücklagenbildung, da diese für viele gemeinnützige Körperschaften bzw. Vereine von Bedeutung sein kann. Kurz zum Hintergrund: Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel satzungsgemäß und grundsätzlich auch zeitnah verwenden. Allerdings ist die Bildung von Rücklagen zulässig. So lautet § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO: „Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich...

26. April 2025

Eigentlich soll ein Geschäftsbericht Transparenz schaffen. Bei der aap Implantate AG sorgt er jedoch für das Gegenteil – für Stirnrunzeln und Unsicherheit. Der Abschlussprüfer verweigert das Testat, die BaFin schaut genauer hin – und die Liste der Auffälligkeiten ist lang. Was steckt hinter dem Zahlenchaos, und was bedeutet das für Investoren? Was die BaFin genauer prüfen möchte Die BaFin hat am 3. April 2025 eine Bilanzkontrollprüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate AG zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen Lageberichts eingeleitet. Diese Prüfung erfolgt) aufgrund konkreter Anhaltspunkte für mögliche Unrichtigkeiten.​ Die BaFin untersucht insbesondere folgende Aspekte: Mängel bei der Inventur...

25. April 2025

Im Jahre 2023 hatte das FG Hamburg entschieden, dass Umzugskosten auch dann beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. Eine solche Erleichterung könne für das Pandemie-Jahr 2020 anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22). Doch leider hat das Urteil der Revision nicht standgehalten. Der BFH hat den Abzug der Umzugskosten versagt (BFH-Urteil vom 5.2.2025, VI...

25. April 2025

In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG (v. 3.4.2025 – 2 AZR 156/24) eine an sich verspätete Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin nachträglich zugelassen, weil die Klägerin aus einem nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 S.1 KSchG von ihrer Schwangerschaft erfahren hat (§ 5 Abs.1 S.2 KSchG). Wie hat das BAG entschieden? Die Kündigungsschutzklage war in allen drei Instanzen erfolgreich, das BAG hat die Kündigung für unwirksam erklärt. Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 S.1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete...

24. April 2025

Das Steuerrecht im Koalitionsvertrag 2025 – Kein großer Wurf Das Steuerrecht scheint nicht das Hauptanliegen der Partner – oder sollte man besser formulieren – der Kontrahenten des Grundlagenvertrags für die 13. Legislaturperiode gewesen zu sein. Auch diese Koalition geht die vielfach gewünschte Steuerreform nicht an. Auf den Begriff „Steuerreform“, der Koalitionsvertrag der Ampel immerhin im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform allein fünfmal erschien, verzichtete man schon gleich. Vielleicht, um keine leeren Versprechungen abzugeben, die allerdings auch die Ampel nicht erfüllen konnte. Was der lahmenden Wirtschaft wohl am ehesten wieder auf die Beine verhelfen könnte, ist die geplante degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen...

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