Der BFH hält das Steuergeheimnis zunehmend höher. Daher verzichtet er seit einiger Zeit in berechtigten Fällen auf eine Darstellung des Sachverhalts. Das ist schade, da dadurch einige Entscheidungen nicht richtig gewürdigt werden können. Nach meinen Dafürhalten ist jedenfalls das Urteil des BFH vom 26.4.2018 (VI R 39/16) durchaus erwähnenswert, da sich die Richter hier ausführlich mit der Frage auseinandersetzen, in welchen (Grenz-)Fällen § 8 Abs. 3 EStG für Belegschaftsrabatte zur Anwendung kommt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher...
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Ein Urteil wie ein Donnerhall, der die Mauern des BMF erzittern lässt. In einer soeben veröffentlichten Pressemeldung zu den Bauträgerfällen weist der BFH darauf hin, dass das Erstattungsverlangen der Bauträger für Leistungsbezüge bis zum Februar 2014 ohne Wenn und Aber gilt. Im Klartext: Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen (Urteil vom 27.9.2018, V R 49/17). Folgende Passage des BMF-Schreibens vom 26.7.2017 (BStBl I 2017, 1001) kann eingestampft werden: „Leistungsempfängern werden unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 22. August 2013 (V...
Berlin. Außen/Nacht. Im Schutze der Dunkelheit geht neben dem Eingang zu einem Ärztehaus ein Trupp SEK-Beamter in Stellung und trifft Vorbereitungen, in das Gebäude einzudringen. Szenenwechsel. Innen/Nacht. Zahnarztpraxis Müller. Das Notebook auf dem Schreibtisch ist die einzige Lichtquelle. Laut und wild führt ein Mann im Anzug ein Streitgespräch an seinem Handy. Die Tür schlägt auf und das Licht viele Taschenlampen und lauter Kommandos erhellet den Raum. ….“CUT!“ So ähnlich könnte der Sachverhalt gelagert sein, mit dem sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.10.2017 befassen musste und hinter die Kulissen einer Filmproduktion blickte. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater...
Soll es unter Angehörigen zur Gewährung eines Darlehens kommen, greifen viele Mandanten zu Standardverträgen, sorgen dafür, dass Zins und Tilgung pünktlich geleistet werden und erfüllen auch ansonsten alle Kriterien eines Fremdvergleichs – mit einer Ausnahme: Beim Stichwort „Besicherung des Darlehens“ wird der Fremdvergleich nicht mehr allzu ernst genommen. Unterstützung erhalten sie zuweilen von ihrem Steuerberater, der seine Mandanten darauf hinweist, dass einer fehlenden oder unzureichenden Besicherung für sich allein genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteile vom 19.8.2008, IX R 23/07 vom 12.5.2009, IX R 46/08). Somit werden dann selbst für Darlehen zum Erwerb oder Bau eines Hauses lediglich Zinsen vereinbart, die sich irgendwo...
Seit dem Jahr 2018 erhalten Bedienstete des Bundeslandes Hessen, wie auch Arbeitnehmer manch anderer Arbeitgeber in Deutschland, kostenfrei ein Jobticket, genannt Landesticket. Das Landesticket berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV in Verkehrsverbünden Hessens, andere Jobtickets haben etwas eingeschränktere Geltungsbereiche. Für das Jahr 2018 hatte das Land Hessen die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus dem Landesticket übernommen, was teils auch andere Arbeitgeber so handhaben. Beispielsweise Bedienstete des Landes Hessen hatten weder eine Steuerlast noch eine Kürzung der Entfernungspauschale zu tragen. Nun soll die Gewährung des Jobtickets für die Zukunft wieder steuerfrei gestellt werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal geregelt...
Es ist ein Massenphänomen: Rund jeder dritte Beschäftigte in Deutschland verzichtet nach einer DGB-Umfrage regelmäßig auf Urlaubstage. Die Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes, aber auch eine sehr hohe Arbeitsbelastung, sind meist die Ursachen. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 7 Abs. 3 S. 1 BurlG) muss Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, andernfalls verfällt er. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen statthaft. Der Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Diese Verfallgrenze des 31. März gilt seit einem...
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