Wenn ein ausscheidender Gesellschafter als Sachwertabfindung lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne Teilbetriebseigenschaft erhält, wollte das BMF ausweislich seines Schreibens vom 20.12.2016 keine gewinnneutrale Realteilung durch Buchwertfortführung erlauben. Dem tritt nun der BFH mit zwei Urteilen entgegen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden (sog. BilMoG-Verzeichnisse). In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EStG). Im BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (BStBl 2010 I S. 239, TZ. 21) heißt es dazu: „Die laufende Führung des in § 5 Absatz 1 Satz 3 EStG genannten Verzeichnisses ist Tatbestandsvoraussetzung für die wirksame Ausübung...
Auch in diesem Monat ist mir wieder einmal eine Entscheidung eines Finanzgerichts ins Auge gefallen, die doch stark kritikwürdig ist. Worum geht es? Eine Flugbegleiterin (Stewardess), die offenbar auch Kabinenchefin war, begehrte den Abzug von Kosten eines Arbeitszimmers. Dieses sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das Finanzamt – und auch das FG Düsseldorf – lehnten den Abzug der Kosten ab (FG Düsseldorf v. 24.04.2017, 8 K 1262/15 E). Die Begründung: „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können zudem nur berücksichtigt werden, wenn der...
Entschlackung des Geschäftsberichtes sollte mit Bedacht erfolgen Da dachte ich, die Unternehmen sind auf gutem Weg. Pustekuchen. Da habe ich wohl zu kurz gedacht. Entschlackung der Geschäftsberichte klingt gut. Ist auch gut. Oder? Schauen wir uns das Ganze an. In den letzten Jahren hat sich die Finanzmarktkommunikation erheblich verändert. Neue Methoden haben die Kommunikation erleichtert und den Unternehmen auch mehr Rückmeldung ermöglicht – ob dieses Feedback besser ist keines ist eine andere Baustelle. Eine Umfrage des IASB hat ergeben: Die Adressaten werden mit irrelevanten Informationen zugeschüttet, wichtige Informationen fehlen und die Kommunikation ist ausbaufähig. Das klingt alles andere als nach...
Bei den drei Musterverfahren dieses Monats geht es einmal um die Verlängerung der Frist für die Reinvestition nach § 6b EStG, die Frage, was denn ein Wohnsitz ist und um die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs beim Verkauf von geschenkten Aktien durch Kinder. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit,...
Die Katalogberufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordern grundsätzlich eine akademische Vorbildung. Bereits seit längerem erkennt die Rechtsprechung auch Autodidakten mit vergleichbarem Wissensstand die Vorzüge der Freiberuflichkeit zu. Da Autodidakten wegen der besonderen Art und Weise ihres Wissenserwerbs durch das Raster der typisierten Katalogberufe fallen, ist stets eine individuelle Entscheidung über die Vergleichbarkeit der berufsspezifischen Kenntnisse zu treffen. Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen. Deren Modus und Maßstab wurde in jüngerer Zeit durch den BFH präzisiert. Ein Beitrag...
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