Gewinnerserie Teil 2 – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows „Mehr Drama! Drama! Drama!“ würde ein bekanntes männliches Modell auf High-Heels wohl sagen. Wenn wir ehrlich zu uns sind, sind es doch immer die dramatischen Fälle, die uns beinahe zwingen, eine Sendung bis zum Ende zu sehen. Nicht zufällig sind es daher bspw. in Not geratene Familien, deren Häuser im Rahmen einer TV-Reihe renoviert werden. Bei aller Pressewirksamkeit haben leider in vielen Fällen weder die TV-Sender, die Produzenten noch die Teilnehmer an die steuerlichen Folgen gedacht. Bekommt z. B. der Teilnehmer einer TV-Sendung zum Thema „Hausbau/Renovierungen“ zum Dank für seine Mitwirkung die...
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Die Entscheidung des BFH zum Thema „Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen“ lässt wieder einmal den Blick auf eine Steuerfalle richten, die zwar sicherlich allen Steuerberatern bekannt ist, in die in der Praxis dennoch viele Berater und Mandanten hineintappen: Es geht um die rechtzeitige Stellung des Antrages nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Im Klartext: Um Refinanzierungskosten im Zusammenhang mit einem GmbH-Anteil abziehen zu können, muss der Gesellschafter spätestens mit Abgabe der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer bzw. des Teileinkünfteverfahrens beantragen (vgl. BFH 24.10.2017, VIII R 19/16). Ein Beitrag...
Das ist EU: Eine EU-Richtlinie (EU 2017/828) muss in nationales Gesetz umgesetzt werden. Einer der Gründe, warum die Briten die Scheidung zu Ende März 2019 anstreben. „Aktionäre sollen mehr Macht über den Vorstand erhalten“ – „Neue Aktionärsrichtlinie verstärkt Transparenzdruck“ – Diese Schlagzeilen sorgen für die Diskussion der Gesetzesänderung in den Medien. Haben Sie Recht? Schauen wir genauer hin und betrachten einige Änderungen, die die Richtlinie mit sich bringen wird. Zielsetzung der Richtlinie Die Änderung zielt darauf ab, dass die Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften in den Unternehmen verbessert werden soll. Da viele Investoren nicht in Deutschland ansässig sind, sollen vor...
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf“. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Falls nun am Jahresende der Saldo in einem oder in beiden Verlustverrechnungstöpfen negativ ist, gibt es zwei Möglichkeiten (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
Mit Hinblick auf den Schlüssel, mit dem die Vorsteuer aufzuteilen ist, gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt. Ein aktuell anhängiges Verfahren sowie eine erste Entscheidung des BFH zeigen jedoch, dass hier neue Wege beschritten werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit Urteil vom 2.8.2018 (V R 21/16) hat sich der BFH der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
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