Häufig mit guten Gründen wird sozial und ökologisch verantwortliches Handeln von Privatleuten und Wirtschaftsakteuren eingefordert. Bereits heute haben große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte KapCo-Gesellschaften im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Arbeitnehmer- und Umweltbelangen, zu berichten (§ 289 Abs. 3 HGB). Nun kommt über die EU eine erweiterte Berichterstattungspflicht. Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/95/EU umzusetzen, wurde der Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Was kommt hier auf die Unternehmen zu? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen...
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Kaum hatte ich den Artikel zu „Disclosure Overload“ und die vorgenommene Kürzung des Geschäftsberichtes am Beispiel der Siemens AG geschrieben, blickte ich wenige Stunden später in das Handelsblatt. Dort wurden die erhebliche Kürzung der Quartalsberichte und die damit befürchtete Intransparenz thematisiert. Doch nun der Reihe nach. In der Vergangenheit mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen alle drei Monate Zwischenberichte veröffentlichen. Es ging nach der Devise: je mehr, desto besser. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum...
In den letzten Jahren wurden die Geschäftsberichte der Unternehmen immer dicker. Die Unternehmen steckten vor allem auch in die optische Gestaltung ihrer Berichte viel Arbeit. Im ersten Drittel des Berichtes waren Bilder der Aufsichtsräte und Vorstände und viele weitere Informationen über das Unternehmen. Es hinterließ den Eindruck einer „Imagebroschüre“. Durch diese erhebliche Zunahme der Berichte verliert der Leser den Überblick über das Wesentliche. In der Literatur wird dieser Berichtswahn als sog. „Disclosure Overload“ bezeichnet. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik...
Und erneut war so einiges los in der aktuellen Steuerrechtsprechung. Kollege Iser hat bereits auf einige interessante Verfahren hingewiesen. Hier kommen noch ein paar mehr. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff...
Nicht nur der Bundesfinanzhof hat interessante Verfahren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat immer mehr auf dem steuerlichen Sektor zu bieten. Daher im Folgenden als Erstes die Vorstellung einer Verfassungsbeschwerde: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Schon im Beitrag zu den interessanten Steuerstreiten im April 2016 berichtete ich über das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az: X R 28/15), wonach geprüft wird, ob eine Begrenzung der 1%-Regelung nicht schon gesetzlich geboten ist, weil die pauschale Nutzungswertbesteuerung teilweise zu zwingend falschen Ergebnissen führt. In der Rechtsfrage beim BFH werden insbesondere Gebrauchtfahrzeuge angesprochen, da auch bei ihnen der Bruttolistenneuwagenpreis Basis der 1%-Regelung ist. Tatsächlich kann aber jedes Fahrzeug von der Streitfrage betroffen, denn die zwingend falschen Ergebnisse müssen nicht nur bei Gebrauchtfahrzeugen auftreten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer...
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