Im Rahmen des Blog-Beitrages „Aufwendungen für eine Adoption: Kein Abzug als außergewöhnliche Belastung – oder?“ hatte ich ein Urteil des FG Münster vorgestellt. Dieses hatte zwar in Übereinstimmung mit der bisherigen BFH-Rechtsprechung geurteilt, dass die Aufwendungen für eine Adoption nicht abziehbar sind, allerdings die Revision zugelassen (FG Münster, Urteil vom 25.6.2024, 14 K 1085/23 E). Leider wurde die Revision nicht eingelegt. Dabei hätte sie vielleicht sogar Aussicht auf Erfolg gehabt. Kurz noch einmal zum Hintergrund: Mehrere Male hat der BFH entschieden, dass die Aufwendungen, die einem Paar aufgrund der Adoption eines Kindes entstehen, keine Krankheitskosten darstellen und folglich nicht als...
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§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer...
Am 17.10.2024 hat der Bundestag mit Regierungsmehrheit die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bis zur Umsetzung der CSDDD-Richtlinie abgelehnt. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen? Über die Hintergründe habe ich hier im Blog schon mehrfach berichtet, z.B. in meinem Beitrag „Neuerungen beim Lieferkettengesetz ab 2024“. Inhalt des Unionsantrags Die Unionsfraktion stellt in ihrem Antrag vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege fest, dass der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien, außerdem schrumpfe seit geraumer Zeit das deutsche Wirtschaftswachstum. Angesichts der umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten im LkSG hätten sich die Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen insgesamt deutlich verschlechtert....
Derzeit werden mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie Arbeitnehmer zahlen hier die versicherten Künstler jeweils nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Unternehmen, die eine künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, müssen daher die Künstlersozialabgabe beachten. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Erfreulich...
Inkongruente Gewinnausschüttungen werden in der Gestaltungspraxis gerne eingesetzt und sowohl vom BFH als auch von der Finanzverwaltung grundsätzlich akzeptiert, auch wenn sich letztere damit jahrelang – wenn nicht jahrzehntelang – schwergetan hat. Mit Schreiben vom 17.12.2013 (BStBl 2014 I S.63) hatte das BMF jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen formuliert. Danach galt bzw. gilt in Bezug auf GmbHs: Die steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung setzt voraus, dass eine vom Anteil am Grund- oder Stammkapital abweichende Gewinnverteilung zivilrechtlich wirksam bestimmt ist. Dies ist bei der GmbH der Fall, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Maßstab der Verteilung als das Verhältnis...
Der Bundesrat hat am 27.9.2024 mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gebilligt, dass künftig im Wohnungseigentumsrecht virtuelle Eigentümerversammlungen stattfinden können. Hintergrund Nach dem WEG können Wohnungseigentümerversammlungen derzeit lediglich als Präsenzversammlungen abgehalten werden oder in hybrider Form stattfinden, also als Präsenzveranstaltung mit Online-Teilnahmemöglichkeit. Eine rein virtuelle Versammlung ohne Teilnahmemöglichkeit in Präsenz ist hingegen nur möglich, wenn die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Da es an einer solchen Vereinbarung in der Praxis vielfach fehlte, war die Durchführung von WEG-Versammlungen und Verabschiedung rechtsverbindlicher Beschlüsse der Wohnungseigentümer vor allem während der Corona-Beschränkungen ein großes praktisches Problem. Was ändert sich mit virtuellen...
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