Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal. Hintergrund Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender...
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Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal. Hintergrund Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender...
Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert. Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...
Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV) bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Jetzt will das Land Bayern über eine Bundesratsinitiative weitere gesetzliche Ausnahmen von der Bonpflicht durchsetzen; das hat der bayerische Ministerrat am 10.3.2020 beschlossen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“...
Bei Handwerk, Handel und Gastronomie nimmt die Verärgerung über die seit Jahrebeginn geltende Kassenbonpflicht nicht ab (§ 146a Abs.2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV). Dennoch lässt sich der Gesetzgeber weiterhin Zeit: Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Bonpflicht bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Hintergrund Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenmanipulationsschutzgesetz vom 28.12.2016, BGBl2016 I S. 3152 ) wurde u.a. eine Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S.1 der AO) ab dem 1.1.2020 eingeführt (BT-Drs. 18/10667 vom 14.12.2016). Doch von Anfang an gab es...
Seit dem 19.2.2020 gilt der neue Umweltbonus für E-Autos Das ist ein gutes Zeichen für mehr Elektromobilität in Deutschland. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Hintergrund Das Elektromobilitätsgesetz -EmoG- (vom 12.6.2015, BGBl 2015 I S.898) definiert erstmals “Elektrofahrzeuge“ – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das ambitionierte Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig bis zu einer Million E-Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, erwies sich allerdings schnell als nicht erreichbar: Vorbehalte gegen die neue Technologie, eine fehlende, flächendeckende Ladeinfrastruktur und zu hohe Anschaffungskosten bei gleichzeitig fehlenden staatlichen Kaufanreizen waren die wesentlichen Ursachen....
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