Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige? Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser schätzte ich diesen Ansatz. Als Autor im Steuerstrafrecht...
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Der BFH hat offenbar Bedenken, dass Daten, die ein Betriebsprüfer während seiner Prüfungshandlungen sammelt und auf seinem Notebook speichert, in fremde Händen gelangen könnten. Daher hat er mit Urteil vom 16.12.2014 (VIII R 52/12) entschieden, dass die Finanzverwaltung nicht das Recht hat, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern. Zudem dürfen Daten nur vor Ort beim Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des Finanzamts erhoben und verwertet werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss...
Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser schätzte ich diesen Ansatz. Als Autor im Steuerstrafrecht ist es mein Anspruch, aktuelle...
Seit einem Jahr gilt nun § 41 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI, der eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus ermöglicht. Normzweck soll sein, vertragliche Altersgrenzen flexibler zu handhaben. Die Vorschrift ist allerdings nicht risikofrei. Weit verbreitet ist der Irrglaube, das Arbeitsverhältnis ende automatisch, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente habe. Das ist nicht so. In der Praxis haben die Parteien des Arbeitsverhältnisses daher oft eine – zulässige! – Vereinbarung getroffen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67. Lebensjahr) automatisch endet. Mittels der neuen, im Sozialgesetzbuch versteckten Vorschrift können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Altersgrenze „schieben“ und das Arbeitsverhältnis befristet über den Eintritt des...
Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen....
Die duale Ausbildung ist – nicht zu Unrecht – der Stolz dieser Republik, tragende Säule des Handwerks und gerade für den Mittelstand von überragender Bedeutung. Gleichwohl erstaunt es mich in meiner Beratung immer wieder, wie wenig eigentlich über die rechtlichen Grundlagen bekannt ist. Nachfolgend daher ein klitzekleiner Abriss über die „Basics“, insbesondere die Besonderheiten bei der Kündigung eines Auszubildenden. Ein Beitrag von: Jörg Steinheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht bei LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg Trainer im Arbeitsrecht Fachautor Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Georg Simon Ohm Warum blogge ich hier? Weil das deutsche Arbeitsrecht in all seinen Facetten wirklich ein Faszinosum darstellt, weil sich...
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