Zu einem „arbeitsrechtlichen Klassiker“ hat sich jüngst das LAG Schleswig-Holstein geäußert: die Ausübung des billigen Ermessens bei einer Versetzung (Urteil vom 26.08.2015, 3 Sa 157/15, Volltext liegt noch nicht vor). Ein Familienvater mit drei schulpflichtigen Kindern war seit 2009 in Brunsbüttel auf einer Dauerbaustelle eingesetzt. Nach dem Obsiegen in einem Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose Kündigung wurde er in 2014 von seiner Arbeitgeberin auf eine Baustelle in das weit entfernte Ludwigshafen versetzt. Die Arbeitgeberin verwies auf ihr individualrechtliches vertragliches Versetzungsrecht. Sie stellte sich auf den Standpunkt, sie müsse die Zuweisung des Arbeitsplatzes überhaupt nicht rechtfertigen. Außerdem sei der alte Arbeitsplatz zwischenzeitlich besetzt. Der...
Recht
- All Posts
- Recht
In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht,...
Sicherlich nicht ganz selten sind die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger jenseits des 60. Lebensjahres noch einmal heiratet, und zwar mitunter eine(n) wesentlich jüngere(n) Partner(in). Offenbar befinden sich in zahlreichen Versorgungszusagen so genannte Spätehenklauseln, die verhindern sollen, dass der neue, wesentlich jüngere Partner noch über Jahrzehnte nach dem Ableben des ehemaligen Mitarbeiters versorgt wird. Doch hier hat nun das BAG einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Kernaussagen des Urteils vom 4. August 2015 (3 AZR 137/13) lauten: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Es ist bereits durch die Presse gegangen: Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland tätig werden darf. Deutschland verstoße damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Schlussanträge v. 1.10.2015 in der Rs. C-342/14). Der Generalanwalt stößt sich insbesondere daran, dass § 4 StBerG ohnehin eine große Zahl von Personen aufzählt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ohne über eine entsprechende Berufsqualifikation zu verfügen (z.B. Notare, Patentanwälte, Vermögensverwalter, Lohnsteuerhilfevereine). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Wie bereits erwartet hat das BFH-Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) zum Zeitreihenvergleich neuen Wind in Sachen „Manipulationssichere Kassen“ gebracht. Die Bundesländer fordern nunmehr geschlossen eine Einführung derartiger Systeme. Dem Vernehmen nach soll sich der Bund aufgrund des Drucks eines oder mehrere Verbände (insbesondere DEHOGA) derzeit wohl noch gegen eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen wehren. Allerdings scheint die Abwehrfront zu bröckeln. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über...
In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 6. Juli 2026
Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Tanzunterricht
-
Dr. Carola Rinker 6. Juli 2026
Prüfer unter Beobachtung: Warum die APAS zunehmend sichtbar wird
-
Dr. Carola Rinker 3. Juli 2026
Eingeschränktes Testat – und kurz darauf prüft die BaFin
-
Christian Herold 3. Juli 2026
Erbschaftsteuer und Familienheim: "Verstoß" gegen Sechs-Monats-Frist hinreichend begründen
-
Dr. Carola Rinker 2. Juli 2026
Wenn Schulden zu Eigenkapital werden
NEUESTE KOMMENTARE
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
03.07.2026 von Zwierlein Gerhard, Steuerberater Dipl.Finw (FH)
Steuerklassen III/V: Bei Nichtabgabe der Steuererklärung darf das Finanzamt weit zurückgehen