Mit einem am 2.11.2023 veröffentlichten Beschluss (BFH v. 16.10.2023 – V B 49/22 (AdV)) rückt der V. BFH-Senat von seiner bisherigen Ansicht ab und hat keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit verwirkter Säumniszuschläge, auch soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. Der VIII. Senat (v. 22.9.2023 – VIII B 64/22 (AdV)) ist aber anderer Ansicht. Was ist bei so viel Uneinigkeit zu tun? Hintergrund Säumniszuschläge sind vom Steuerpflichtigen zusätzlich zur Steuer zu entrichtende steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO), wenn der Steuerpflichtige eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Sie sind...
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Der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten für Wirtschaft und Bürger beschlossen, allerdings nach den Ausschussberatungen mit einigen Modifikationen. Die Fachverbände üben Kritik. Hintergrund Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsengesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) hat der Bund ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht (Jahn, NWB 2022, 3736). Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse gelten im Zeitraum vom 1.3.2023 bis Jahresende. Hinzu kamen weitere Entlastungsmaßnahmen mit der Differenzpreisanpassungsverordnung (DABV), einer wesentlichen Stellschraube der Preisentwicklung an den Energiemärkten, oder der reduzierten Senkung...
Am 6.11.2023 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das sog. Deutschlandticket im kommenden Jahr beizubehalten. Die finanzielle Zukunft des Deutschlandtickets ist damit gesichert – aber nur vorerst. Hintergrund Das Deutschlandticket gilt ab 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Mit dem Ticket im monatlich kündbaren Abo kann man bundesweit im Nah- und Regionalverkehr fahren. Im Jahr 2023 trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den...
Zum 1.7.2023 ist die Beitragserhebung in der gesetzlichen Pflegeversicherung neu geregelt worden. Hintergrund für die Gesetzesänderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.2001 (1 BvR 1629/94). Danach ist es mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Über das Urteil ist zwar viel gestritten worden. Letztlich werden Kinderlose die höheren Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung aber – wohl oder übel...
Am 15.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaprojekte im Nachtragshaushalt des Bundes für nichtig erklärt. Welche Bedeutung hat die Entscheidung der obersten Verfassungshüter? Hintergrund Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Ampelregierung außerhalb des normalen Bundeshaushalts zur Finanzierung der Pandemie-Folgen zusätzliche Haushaltsmittel in Milliardenhöhe bereitgestellt. Wegen dieser Pandemie-Notkredite wurde damals – rechtmäßig – die Schuldenbremse des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BGBl 2022 I S. 194 wurden das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2021 von 547,7 Mrd, Euro auf 572,7 Mrd. Euro und das Volumen des EKF von 42,6 Mrd. Euro auf 102,6 Milliarden Euro erhöht. Nachdem absehbar war, dass...
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 S. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Dies hat das BAG ganz aktuell entschieden (BAG v. 18.10.2023 – 5 AZR 22/23). Das kann für Arbeitnehmer nachteilig sein. Worum ging es im Streitfall? Die Klägerin war seit 2009 bei einem Unternehmen der Druckindustrie als „Abrufkraft Helferin Einlage“ beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthielt keine Regelung zur Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Klägerin wurde – wie die übrigen auf Abruf beschäftigten Arbeitnehmerinnen – nach...
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