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10. August 2021

Das BMF hat Ende Juli weitere Detailfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2020 beantwortet (Schreiben v. 20.7.2021 – IV A 3 – S 0261/20/10001:014). Was bedeutet das in der Praxis? Hintergrund Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25.6. 2021 (BGBl 2021 I S. 2035) die Erklärungsfristen in beratenen wie in nichtberatenen Fällen sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a AO) um 3 Monate verlängert. Hintergrund sind die Belastungen in der Corona-Pandemie für Unternehmen, Bürger/innen und Angehörige der steuerberatenden Berufe. Deshalb hatten Letztere bereits im Februar...

10. August 2021

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. So hat der BFH entgegen der früheren Auffassung mit Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19 / V R 62/17) entschieden. Er begründet dies mit der Rechtsprechung des EuGH zum Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung (vgl. Urteil vom 13.6.2019, C-420/18). Zwischenzeitlich haben mehrere Finanzgerichte zu Einzelfragen der neuen Rechtsprechung entschieden. Insoweit kann auf den Blog-Beitrag “ Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Kammermitgliedern“ verwiesen werden. Aktuell hat sich allerdings auch das BMF geäußert. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...

6. August 2021

Infolge der extremen Hochwasserschäden, welche einige Bürgerinnen und Bürger vergangenen Monat erleiden mussten, veröffentlichten die Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern rasch entsprechende Katastrophenerlasse. Durch sie werden steuerliche Maßnahmen eröffnet, welche den Opfern Entlastung bieten. Welche Maßnahmen werden hier angeboten – und reichen diese tatsächlich aus? Hintergrund Massiv waren die Wassermassen, welche bestimmte Gebiete Mitte des letzten Monats in Deutschland so stark beschädigten, dass manche Bürgerinnen und Bürger innerhalb weniger Stunden ihren gesamten Besitz verloren. Von regelrechten „Katastrophengebieten“ war die Rede; und den Bildern zufolge, welche ein jeder von uns im Fernsehen oder den sozialen Medien wahrgenommen hat, vollkommen zu Recht....

5. August 2021

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im dritten Teil unserer Artikelserie dreht sich alles um die Pläne der Parteien für die zukünftige Besteuerung von Einkommen & Vermögen. Kein Wahlkampf ohne Vorschläge zum Einkommensteuertarif Die FDP will den Tarif auf Diät setzen und den Mittelstandsbauch, die bekannte Ausbuchtung des Grenzsteuersatzes bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von knapp 15.000 Euro, bis 2024 vollständig abschaffen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem...

5. August 2021

Ausweislich § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ist eine Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer nach einem Umsatzschlüssel nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bei Immobilien kann grundsätzlich immer ein Flächenschlüssel angewendet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch ein Umsatzschlüssel möglich ist. Häufig ist bei der Finanzverwaltung der Flächenschlüssel die erste Wahl. Ein Schelm der denkt, dass sich dahinter nicht auch ein fiskalischer Gedanke verbirgt: Gewerbliche Vermietung finden regelmäßig zu einem höheren Mietzins statt, als Wohnraumvermietungen. Sind die Einheiten gleich und die umsatzsteuerpflichtige Gewerberaumvermietung führt zu einer höheren Miete, kann dennoch keine höhere Vorsteuer in...

4. August 2021

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug bzw. Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im...

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