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NWB Experten-Blog

Steuern

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18. Mai 2021

Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch der eigentlich allgemein gewünschte Betrieb von Photovoltaikanlagen ist nach bisheriger Auffassung kürzungsschädlich. Gewerbesteuerlich unproblematisch wäre der Betrieb der Anlagen nur, wenn das Wohnungsunternehmen den Strom selbst verbraucht, das heißt, daneben keine Lieferung an Dritte (einschließlich der Mieter) vornimmt. Das soeben vom Bundestag verabschiedete Fondsstandortgesetz sieht hier nun aber eine Erleichterung vor: So sollen nun die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und der Betrieb von E-Ladestationen für die erweiterte Kürzung unschädlich sein. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....

17. Mai 2021

Das Finanzamt kann die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten genehmigen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Früher galt eine Grenze von 500.00 Euro (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG). Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, ist der maßgebende Gesamtumsatz nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 11.11.2020, XI R 41/18). Was aber gilt, wenn die Prognose, also die Schätzung des Unternehmers, einen Umsatz von weit weniger als 600.000 Euro vorgesehen...

14. Mai 2021

Zugegebenermaßen schlägt das Herz des Steuerrechtlers nicht gerade höher, wenn er sich mit der Frage befassen muss, ob ein Versorgungsfreibetrag zu gewähren ist oder nicht. Für die betroffenen Pensionäre kann die Antwort auf die Frage aber höchst interessant sein, vor allem, wenn es noch um Altfälle geht und der Versorgungsfreibetrag noch nicht so arg abgeschmolzen war wie heute. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...

13. Mai 2021

Manch Riester-Sparer hat in der Vergangenheit unangenehme Post seines Finanzamts erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Ich nehme an, dass die Rückforderungen überwiegend zurecht erfolg(t)en. Doch es gibt auch Fälle, in denen diese falsch sind. Und dann beginnt das verfahrensrechtliche „Elend“. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als...

12. Mai 2021

Im Jahre 2018 hatte das FG Hamburg entschieden, dass allein die „kostenlose Mitnahme“ auf eine Luxuskreuzfahrt im Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen sei und folglich keine Schenkungsteuer anfällt (Urteil vom 11.6.2018, 3 K 77/17). Im Ergebnis hat der BFH das Urteil bestätigt, allerdings mit einer durchaus bemerkenswerten Begründung, die auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten von Interesse sein kann (BFH Urteil v. 16.09.2020 – II R 24/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

11. Mai 2021

In meinem gestern erschienen Blog-Beitrag habe ich die Unmengen an Gesetzesänderungen aufgelistet, die von Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzbeamten innerhalb weniger Monate umgesetzt werden mussten bzw. müssen. Die Überschrift lautete „Ein (Steuer-)Gesetzgeber außer Rand und Band“. Um dieser Aussage noch etwas Nachdruck zu verleihen, möchte ich kurz auf das „Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes“ zu sprechen kommen, mit dem eben nicht nur eine „effektive Durchsetzung des dynamischen Fischereirechts“ erreicht werden soll, sondern auch die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen – erneut – ausgeweitet werden. Vom 1.3. bis 31.10.2021 sollen neue Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung gelten – doch diesmal werden es...

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