Nun ist es wieder soweit: Wohl jeder, der im Steuerrecht oder im Rechnungswesen tätig ist, plagt sich mit der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 herum. Der eine oder andere hat noch die Hoffnung gehegt, dass Olaf Scholz die Minderung der Steuersätze um ein Jahr verlängert, doch – Stand heute – sieht es nicht danach aus. Und so ist es kein Wunder, dass die Gestaltungsmodelle zur Ausnutzung der geminderten Steuersätze nur so aus dem Boden sprießen. Ob sie steuerlich alle tauglich sind, kann ich nicht beurteilen. Vor allem habe ich aber den Eindruck, dass Unternehmer und Verbraucher eigenartigen zivilrechtlichen...
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Teil-Lockdown, Betriebsschließungen und sterbende Innenstädte: Einer der besten Problemlöser in der Corona-Pandemie könnten staatliche Finanzhilfen sein. Doch das Geld kommt bislang bei Unternehmen, Einrichtungen und Selbständigen nicht an. Eine Zwischenbilanz. Hintergrund Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 Deutschland fest im Griff. Folge steigender Infektionszahlen sind Restriktionsmaßnahmen der Politik. Zuletzt haben sich Bund und Länder auf einen „Lockdown light“ verständigt, der mit umfangreichen Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen seit 2.11.2020 bis zunächst Ende November 2020 gilt. Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in der Wirtschaft aufgetretenen Liquiditäts- und Finanzierungsengpässe versucht die Politik durch umfangreiche und sehr kostspielige Finanzprogramme von Steuerstundungen bis hin...
Der V. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 10.06.2020 (Az. V R 16/17) und vom 23.07.2020 (Az. V R 17/17) Leitlinien aufgezeigt, wann es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten DJs um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen handeln kann, mit der Folge, dass die Eintrittsgelder aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Für die von der Corona-Pandemie gebeutelte Veranstaltungs- und Clubbranche sind die Entscheidungen von großer Bedeutung, da sich aus ihnen für die Konzeptplanung für eine post-Corona Zeit wichtige Erkenntnisse ziehen lassen. Ein Beitrag von: Dr. Kolja van Lück Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Beratungsschwerpunkte: Steuerrecht,...
Sofern ein Gewerbetreibender mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausübt, kann es sich bei dieser Tätigkeit entweder um einen einheitlichen Betrieb oder um mehrere selbstständige Betriebe handeln. Aus der Zusammenfassung zu einem Betrieb können sich dabei Vorteile (z.B. direkte Verlustverrechnung der Tätigkeiten) und Nachteile (z.B. Ansatz nur eines Freibetrags bei natürlichen Personen und Personengesellschaften) ergeben. In diesem Zusammenhang hatte der BFH kürzlich einen Fall zu beurteilen, bei dem es fraglich war, ob ein Grillimbiss und ein Eiscafé als einheitlicher Betrieb zu qualifizieren sind (Urteil v. 17.06.2020 – X R 15/18). Sowohl der Grillimbiss wie auch das Eiscafé wurden im selben Gebäude betrieben, es...
Steuerbürger sind in bestimmten Fällen verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und – soweit erforderlich – auch die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das ist aber unbeliebt, zumal eine Gewinn- und Verlustverrechnung in Papierform bei kleineren Gewerbetreibenden oder Freiberuflern vielfach schnell erstellt ist, während sich diejenigen, die mit dem Computer nur wenig am Hut haben, schwer tun, die erforderlichen Eintragungen digital vorzunehmen. Schützenhilfe kommt nun aber vom BFH. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit...
Hintergrund Mit Schreiben vom 18.09.2020 hat das BMF umfassend zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung und zum Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung Stellung bezogen. Das präzise und klar formulierte Schreiben enthält unter anderem auch die Aussage, dass eine Anwendung der Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht in Frage komme, da die Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung kein Ereignis ist, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit entfaltet. Einer Einordnung als rückwirkendes Ereignis erteilt das BMF damit eine Absage. In ganz ähnlicher Form wird diese Aussage wohl mit dem Jahressteuergesetz 2020 Eingang in das Umsatzsteuergesetz finden. So ist geplant,...
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