Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Eigentümer und Mieter sehen sich jetzt mit schwierigen Fragen zur Rückabwicklung des gescheiterten Gesetzgeberexperiment konfrontiert. Grätscht nun auch noch das Finanzamt rein? Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben,...
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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die Vorgaben des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz wurden u.a. die neuen §§ 18i, 18j und 18k UStG eingeführt, welche die Regelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ablösen. Das bisherige besondere Besteuerungsverfahren des Mini-One-Stop-Shops für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen (sonstige Leistungen an Nichtunternehmer), wird abgelöst und findet nur noch für Leistungen vor dem 01.07.2021 Anwendung (§ 18 Abs. 4e UStG). Überblick zu den neuen OSS-Regeln Die neuen Regelungen, d.h. die Erweiterung und Entwicklung des MOSS zum OSS, gestaltet sich dabei dreigliedrig: Ein Beitrag von:...
In meinem Blog-Beitrag „Instandhaltungsrücklage unterliegt der Grunderwerbsteuer“ hatte ich auf das Urteil des BFH vom 16.9.2020 (II R 49/17) aufmerksam gemacht, mit dem dieser entschieden hat, dass die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern ist. Die Begründung des Urteils liegt darin, dass die Instandhaltungsrücklage Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und bei einem Eigentümerwechsel auch bleibt. Anders als das Zubehör eines Grundstücks, das nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, kann damit die (anteilige) Instandhaltungsrücklage nicht auf den Erwerber einer Eigentumswohnung übergehen. Was einem nicht gehört, kann auch nicht verkauft werden. Na ja, zumindest sollte es nicht...
Es entspricht eigentlich der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen kann. So zuletzt das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 28.5.2020 (Az: 1 K 67/17). Damit befindet sich das Gericht nicht in schlechter Gesellschaft, denn schon mit Urteil vom 23.6.1981 (Az. VIII R 102/80) hat der BFH mit Blick auf ein Gesellschafter-Verrechnungskonto so entschieden. Zuletzt hatte auch das FG München mit Urteil vom 25.4.2016 (Az. 7 K 531/15) eine Entscheidung auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung getroffen. Die ständige...
Negativzins, Strafzins, Minuszins – immer mehr Anleger zahlen für ihre Einlagen bei den Banken „drauf“. Und wie steht die Finanzverwaltung zu den Negativzinsen? Sie sieht darin wirtschaftlich eine Verwahr- oder Einlagegebühr und mithin Werbungskosten. Diese sind aber bei Privatanlegern vom Sparer-Pauschbetrag erfasst, mit ihm also abgegolten (BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl 2015 I S. 473). Jüngst hat das BMF seine Haltung noch einmal bekräftigt, und zwar mit BMF-Schreiben vom 19.2.2021 (IV C 1-S 2252/19/10003 :007, Rz. 129a). Doch immerhin: Bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten („Staffelzinsen“) sei die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Sei die Gesamtverzinsung positiv, so handele es...
Mit ihrer Meldung vom 06.04.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Jahr informiert. Hintergrund Für den Arbeitgeber gibt es sicherlich schönere Dinge als eine Lohnsteuer-Außenprüfung. In unregelmäßigen Abständen trifft sie jedoch die meisten einmal. Ihre Rechtsgrundlage ist in § 42f EStG niedergelegt. Prüfungsgegenstand ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Angeordnet durch Verwaltungsakt, gilt für die weitreichenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Außenprüfung § 200 AO. Bereits der Gesetzestext von § 42f EStG zeigt die umfassenden Pflichten auf: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht...
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