Gerade im steuerlichen Geschäftsleben von GmbHs dreht sich viel um verdeckte Gewinnausschüttungen als auch um verdeckte Einlagen. Meistens wird hier das Finanzamt aktiv und der Steuerpflichtige bleibt passiv. Tatsächlich sind jedoch praktisch Fälle denkbar, bei denen der Steuerpflichtige unbedingt aktiv werden muss! So beispielsweise folgender Fall von Schwester-GmbHs, die beide zu 100 % einem Steuerpflichtigen gehören: Kommt es hier im Geschäftsverkehr zwischen den Schwester-GmbHs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ist Obacht geboten. Folgendes Beispiel verdeutlicht was gemeint ist: GmbH 1 verkauft eine Immobilie an GmbH 2 zum Kaufpreis von 100. Der gemeine Wert/Teilwert der Immobilie beträgt jedoch 200. Beide Gesellschaften gehören...
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Mehr Kindergeld, weniger Steuern für alle und höhere Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer: Der Deutsche Bundestag hat am 29.10.2020 den Weg für eine Milliardenentlastung frei gemacht. Eine gute Nachricht nicht nur für Familien, sondern für alle Steuerzahler! Wesentlicher Inhalt des Familienentlastungsgesetzes Der Bundestag hat am 29.10.2020 dem Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung zugestimmt. Darüber hinaus wurde das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ebenfalls in 2./3. Lesung angenommen. Das Gesetzespaket sieht im Wesentlichen Verbesserungen beim Kindergeld bei der Steuerbelastung...
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Naturgemäß ranken sich um das Tatbestandsmerkmal „kein anderer Arbeitsplatz“ des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zahlreiche Streitigkeiten, so zum Beispiel, ob auch ein Pool-Arbeitsplatz im Rahmen des „Desk Sharing“ ein „anderer Arbeitsplatz“ sein kann. Der BFH hatte hierzu im Jahre 2014 entschieden, dass zwar auch ein Pool-Arbeitsplatz grundsätzlich ein „anderer Arbeitsplatz“ sein kann, doch nur dann, wenn der Mitarbeiter ihn „in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen...
Die unterschiedlichen Einordnungen im Hinblick auf die Wirkung der Mehrwertsteuersatzsenkung zum 01.07.2020 lässt die Frage aufkommen, inwiefern es zu einer Verlängerung der Maßnahme über den 31.12.2020 hinauskommen könnte. Während im Teil I dieses Blogs die unterschiedlichen Positionen (exemplarisch) aufgezeigt wurden, stellt Teil II dar, welche Besonderheiten seitens der Unternehmerschaft bei einer Verlängerung zu beachten wären und welche Alternativen der Bundesregierung zu Unterstützung der Corona-gebeutelten Wirtschaft (u.a.) zur Verfügung stehen. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht...
Der Bund gewährt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) als einmalige, nicht rückzahlbare Kostenpauschale für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erfolgten Maßnahmen temporär geschlossen wird. Doch wie kommt die Wirtschaftshilfe jetzt möglichst schnell beim Empfänger an? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
In den drei letzten Tagen hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, mich mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket, auch als E-Commerce-Paket bezeichnet, zu befassen. Das Digitalpaket ist Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Voraussichtlich werden die Änderungen durch das Digitalpaket nicht – wie zunächst vorgesehen – am 1. Januar, sondern erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen sollen hier nicht vorgestellt werden; insofern kann auf die entsprechenden Blog-Beiträge von Herrn Dr. Wengerofsky („Neue verschärfte Regeln für elektronische Marktplatzbetreiber im Umsatzsteuerrecht“) und auf die Berichterstattung in den Fachzeitschriften verwiesen werden. Mir geht es vielmehr darum, abermals den Zustand des Umsatzsteuerrechts zu beklagen. In...
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