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Steuern

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16. Februar 2021

Veranstaltungen sind seit jeher ein Thema, welches durch die deutsche Finanzverwaltung und den Vorgaben im Umsatzsteuer-Anwendungserlass schon in der Theorie einiges an Komplexität bieten. Doch dann kam der EuGH, verwirft die bisherige Sichtweise und eröffnet für deutsche Unternehmen ein gewisses Spannungsfeld, sofern diese entsprechende Leistungen an andere Unternehmer erbringen. Aber der Reihe nach… Ein Beitrag von: Soeren Hoss Syndikus-Steuerberater bei einem mittelständischen Konzern Partner der HWH Hiller + Wildermuth + Hoss PartG mbB Steuerberater (hwh-steuern.de) Gastdozent an diversen Hochschulen in Baden-Württemberg Mitglied des Arbeitskreises Umsatzsteuer bei der IHK Stuttgart Warum blogge ich hier? Kaum eine Steuerart lebt so sehr von...

15. Februar 2021

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind (teilweise recht kurzfristig) auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen worden. Der Blogger-Kollege Dr. Wengerofsky hat bereits die Erweiterung des § 52 AO vorgestellt. In diesem Beitrag geht es um weitere Änderungen, die das Leben der steuerbegünstigten Einrichtungen (hoffentlich) leichter machen. Keine zeitnahe Mittelverwendung für kleine Vereine  Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss die steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel zeitnah, d.h. innerhalb der auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren verwenden. Die Vorschrift ist um einen Satz 4 ergänzt worden, wonach Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als EUR 45.000 hiervon ausgenommen sind....

15. Februar 2021

Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder international und auf EU-Ebene diskutiert. Vor allem Frankreich hatte in den letzten Jahren regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Da eine internationale Lösung bisweilen nicht gefunden wurde, hatte Frankreich bereits im Jahr 2019 eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft. Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Zunächst hatte Frankreich die Erhebung...

13. Februar 2021

Staatliche Transferleistungen wie das Kinderkrankengeld sind zwar von Haus aus steuerfrei, unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt – am Ende können also doch noch Steuern fällig werden! Hintergrund Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise in 2021 abermals mit einer Direktzahlung unterstützt, sie erhalten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wegen der Verrechnung des Kinderbonus auf den steuerlichen Kinderfreibetrag gilt aber: Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig, er kommt also am Ende nicht ungekürzt an. Mit dem am 18.1.2021 verkündeten Gesetz...

12. Februar 2021

Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten sollen schneller abgeschrieben werden können. Entsprechende Erleichterungen sieht ein Schreiben des BMF vor, das Bund und Länder bis Mitte Februar abstimmen wollen. Hintergrund Die Corona-Krise hat in Deutschland zu einem wahren Digitalisierungsschub geführt: Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktverbote waren Treiber für digitale Videokonferenzen oder Homeoffice. Damit verbunden sind erhebliche Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die zu erheblichen Kosten der Unternehmen, aber auch der Bürger führen. BMF plant Sofortabzug rückwirkend ab 1.1.2021 Die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) hat am 19.1.2021 beschlossen, die Förderung der Digitalisierung weiter zu unterstützen. Demnach...

12. Februar 2021

Bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr hat der Koalitionsausschuss am 03.02.2021 umfangreiche weitere Hilfen für die Corona-geschädigte Wirtschaft beschlossen. Von besonderem Interesse dürfte für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die erneute Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung sein. Hintergrund Bereits mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz waren die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung deutlich erweitert worden. So wurden v.a. die Beträge für den steuerlichen Verlustrücktrag (§ 10d Absatz 1 EStG) verfünffacht: Für Verluste des Veranlagungszeitraums 2020 und 2021 waren die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag damit von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung)...

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