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21. September 2020

Wer eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss den Gewinn im Rahmen des sogenannten privaten Veräußerungsgeschäftes besteuern. Für zu eigne Wohnzwecke genutzte Immobilien gibt es dabei Besteuerungsausnahmen. Fraglich ist, wie dann das häusliche Arbeitszimmer zu behandeln ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte...

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können. Ein Beitrag von: Christoph...

17. September 2020

Wer sein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber in dessen betrieblichem Interesse vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zwar gibt es zahlreiche Abgrenzungsfragen, das heißt, die Mietzahlungen können auch Lohn darstellen. Darauf soll nachfolgend aber nicht eingegangen werden. Vielmehr soll das Augenmerk auf die Überschussprognose gelegt werden, die zumindest in Fällen jüngeren Datums zu erstellen ist. Zum Hintergrund: Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben früher bei einer auf Dauer angelegten Vermietung an den Arbeitgeber stets eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt. Mithin wurden Verluste üblicherweise anerkannt (BMF-Schreiben vom 13.12.2005, BStBl 2006 I S. 4). Im Jahre 2018 hat der BFH aber in einer bemerkenswerten Entscheidung...

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

16. September 2020

Unter diesem Tenor hat der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, der am 18. September zur Beratung im Bundesrat aufgerufen werden soll. Im Wesentlichen zielt der Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung darauf ab, die persönlichen Freibeträge anzuheben. Zur Begründung wird in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die persönlichen Freibeträge für Vermögensübertragungen im engsten Familienkreis zuletzt vor zehn Jahren angepasst wurden und aufgrund der Wertentwicklungen der letzten Jahre erhöht werden sollten. „Sowohl die Inflation als auch die steigenden Immobilienpreise führen dazu, dass die Freibeträge inzwischen einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren haben“ (BR-Drucks. 408/20 v. 28. Juli 2020, S. 1). In diesem...

15. September 2020

Oftmals gibt es ein böses Erwachen, wenn Steuerbürger auf den Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks vertraut haben und sich im Nachhinein herausstellt, dass zwar der Wortlaut eine umfassende Vorläufigkeit hergab, die Finanzverwaltung (und auch die Gerichte) aber den Sinn und Zweck bzw. den Kontext des Vorläufigkeitsvermerks in ihre Betrachtung einbeziehen. Anders ausgedrückt: Ist ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift ergangen, so kann ein Steuerbürger keine Änderung seines Steuerbescheids erlangen, wenn es sich in seinem Fall nur um die Auslegung des “einfachen” Steuerrechts handelt. Im Blog-Beitrag „Traue niemals einem Vorläufigkeitsvermerk“ habe ich diesbezüglich auf ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom...

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