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16. Juni 2020

Zahlt ein Arbeitgeber seinem Kantinenpächter pauschale Zuschüsse, damit Getränke und Speisen an die Arbeitnehmer verbilligt abgegeben werden können, so scheidet der Vorsteuerabzug aus den Zuschüssen grundsätzlich aus. Die pauschalen Kantinenzuschüsse des Arbeitgebers stellen im Übrigen kein Entgelt von dritter Seite für die Leistungen des Kantinenbetreibers an die Arbeitnehmer dar. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27.11.2019 entschieden (Az. 7 K 7184/17, NWB EAAAH-42278). Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem Betriebsgelände der Klägerin befindet sich eine Betriebskantine, die nicht von ihr selbst, sondern von der C-GmbH betrieben wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...

15. Juni 2020

Ausweislich § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale vollständig beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 €, bei Rechnung über Kraftstoffe mindestens 250 € beträgt. Weil die Regelung keine eigenständige Definition der Rechnung enthält, ist insoweit der Rechnungsbegriff des § 15 UStG heranzuziehen. Das Vorsteuervergütungsverfahren dient lediglich dazu, die Vergütung von Vorsteuerbeträgen einem besonderen Verfahren zu unterwerfen, ohne aber den Anspruch auf Vorsteuerabzug inhaltlich auszugestalten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im...

12. Juni 2020

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG). Jüngst musste das FG Baden-Württemberg entscheiden, wie Krankentagegelder einer Schweizer Kollektiv- oder Einzel-Krankentaggeldversicherung in Deutschland steuerlich zu behandeln sind. Danach gilt: Die Leistungen sind steuerfrei sind und werden nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen (Urteile vom 8.5.2019, 14 K 2647/18 und 14 K 1955/18). Der Sachverhalt der beiden Fälle ähnelte sich: Die Kläger wohnten in Deutschland und waren bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt. Als Grenzgänger waren sie in Deutschland steuerpflichtig. Die Arbeitgeber hatten eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Kläger...

12. Juni 2020

Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung nachgewiesen wird, und zwar üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs. Dadurch ist es nahezu unmöglich, den IAB für einen Firmenwagen zu bilden – genauer gesagt zu „behalten“-, für den zunächst die Ein-Prozent-Regelung angewandt werden soll. Im vergangenen Jahr hat das FG Münster diesbezüglich entschieden, dass die für Zwecke des IAB...

11. Juni 2020

Wieder drei ausgewählte Anhängigkeiten in diesem Monat. Es geht um die Frage des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende trotz Splittingverfahren, die Haftung des Geschäftsführers für die eigene Lohnsteuer und ein etwaig damit verbundener Werbungskostenabzug sowie mal wieder um die Frage, ob eine haushaltsnahe Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der...

10. Juni 2020

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/18898) zum Umsetzungsstand  der Grundsteuerreform informiert (BT-Drs.19/19317). Die wichtigste Botschaft: der Start der IT-Umsetzung verzögert sich. Hintergrund Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018 – 1 BvL 11/14) waren die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuererhebung verfassungswidrig, eine Neuregelung  musste bis Ende 2019 im Bundesgesetzblatt stehen (BGBl. 2019 I S.1546). Im Anschluss  besteht jetzt bis 2024 Zeit, die Grundlagen für die Anwendung des neuen Rechts zu schaffen. Neben der Einführung einer neuen Grundsteuer C zur Mobilisierung baureifer Grundsteuer und der Verabschiedung neuer Bewertungsregeln war vor allem die Änderung des GG ein zentraler...

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