Neues Konkurrenzverhältnis: § 35a EStG – § 35c EStG Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde in § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen im eigengenutzten Wohneigentum eingefügt. Die hiervon umfassten Sanierungsaufwendungen unterfallen als Handwerkerleistungen, die im privaten Haushalt erbracht werden, grundsätzlich auch der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wird gem. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG nicht gewährt, wenn der Steuerpflichtige für die energetischen Maßnahmen die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG beantragt. Daher ist für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 durchgeführt werden, zu entscheiden, welche...
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Negativzinsen bleiben weiterhin nicht abzugsfähig Der BT-Finanzausschuss hat eine Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/15771) zurückgewiesen, künftig Negativzinsen im Steuerrecht stärker zu berücksichtigen; das ist angesichts des anhaltenden Zinstals und infolgedessen immer häufiger für Bankguthaben zu zahlenden „Strafzinsen“ zu bedauern. Hintergrund Nach neuen Daten der EZB-Bankenaufsicht, die derzeit im Euroraum 117 Banken überwacht, verdienen deutsche Banken im internationalen Vergleich immer weniger: die zusammengefasste Eigenkapitalrendite (ROI) der Bankinstitute in Deutschland lag im letzten Jahr nur bei 0,42 Prozent (Frankreich: 6,32 Prozent; Italien: 7,59 Prozent), das ist der niedrigste Wert in der Eurozone. Schuld an dieser Misere ist das seit Jahren anhaltende niedrige...
Vor einigen Wochen hatte ich die BFH-Urteile vom 1.8.2019 (VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17) zum Thema „Gehaltsumwandlung“ vorgestellt. Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn ist danach nur derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. Damit kommt eine – steuergünstige – Lohnsteuerpauschalierung oder eine Steuerfreiheit selbst dann in Betracht, wenn Arbeitnehmer auf Teile ihres bisherigen Arbeitslohns zugunsten von zweckgebundenen Zuschüssen verzichten. Es liegt kann keine schädliche “Gehaltsumwandlung” vor. Wie weiterhin bereits von mir vermutet konnten Finanzverwaltung und Gesetzgeber dieses Ergebnis nicht lange auf sich sitzen lassen und dementsprechend wird es wohl in Kürze zu...
Fahrtenbücher sind ein gefundenes Fressen für jeden Betriebsprüfer. Wer notiert schon jede Tankfahrt? Und wer erfasst wirklich jede Fahrt zeitnah? Und so freuen sich die Prüfer zumeist über relativ leichte Mehrergebnisse. Dabei sind die Regelungen für die Führung eines Fahrtenbuchs eigentlich seit Jahren – wenn nicht gar seit Jahrzehnten – unverändert. Wer also ein Fahrtenbuch führt, sollte es sorgfältig tun. Dies beweist auch ein aktuelles Urteil des FG Münster vom 11.10.2019 (13 K 172/17 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Gute Nachrichten zum Jahresauftakt. Noch nie hat der Bund einen derart hohen Haushaltsüberschuss erzielt. Doch wohin mit dem Plus von 13,5 Mrd. Euro? Ich meine: Ein guter Teil der Mehreinnahmen muss jetzt an den Steuerbürger zurückfließen. Hintergrund Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt. Die Staatsschuldenquote in Deutschland geht seit dem Höchststand von 82,5 Prozent im Jahr 2010 wieder tendenziell zurück; damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland das EU-Konvergenzkriterium erfüllt, dass die Schuldenquote auf 0,60 Prozent...
Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Kürzlich hat das LSG Niedersachsen-Bremen zugunsten der Mütter entschieden, dass monatliche Umsatzbeteiligungen, die diese neben ihrem Angestelltengehalt erhalten, zu einem höheren Anspruch auf Elterngeld führen (Urteil vom 6.11.2019, L 2 EG 7/19). Der Sachverhalt: Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie eine Grundvergütung von 3.500 EUR pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rund 140 EUR und 2.300 EUR pro Monat schwankten. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie Elterngeld bei der Stadtgemeinde Bremen. Bei der Berechnung...
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Update: Verlängerung der Mietpreisbremse unter Dach und Fach
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