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Steuern

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7. Oktober 2019

Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können nur mit höchstens 1.000 € monatlich steuermindernd angesetzt werden. Welche Aufwendungen von dieser Höchstbetrags-Deckelung betroffen sind, spielt daher eine entscheidende Rolle. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

4. Oktober 2019

Mein Kollege Ralph Homuth hat in seinem Blog-Beitrag „Verdeckte Gewinnausschüttung: Wann ist der Antrag auf Anwendung der günstigeren Regelbesteuerung zu stellen?“ bereits das Urteil des BFH vom 14.5.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG vorgestellt. Danach gilt: Wer Kapitalerträge aus einer unternehmerischen GmbH-Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten. Der BFH stellt also stets und ausnahmslos auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor...

4. Oktober 2019

Eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile liegt nicht bereits schon dann vor, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 22.05.2019 – XI R 40/17 entschieden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere...

3. Oktober 2019

Zahlreiche Studenten machen von der so genannten Studienplatz- oder Kapazitätsklage Gebrauch, um ihren gewünschten Studienplatz – ohne Wartezeiten – zu ergattern. Die Kosten für eine solche Klage, die oftmals von den Eltern getragen werden, können jedoch enorm hoch sein und so stellt sich die Frage, ob diese – von den Eltern – wenigstens steuerlich geltend gemacht werden können. Jüngst hat jedoch das FG Münster entschieden, dass Aufwendungen der Eltern, die sie im Zusammenhang mit einer Studienplatzklage für ihr Kind getragen haben, nicht abziehbar sind. Die Kosten seien ihrem Wesen nach den Aufwendungen für eine Berufsausbildung zuzuordnen, die mit dem Kindergeld...

3. Oktober 2019

Die Erhöhung der Übungsleiterpauschale und eine Vereinfachung beim Spendenabzug sollen kommen. Entsprechende Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts und zur Stärkung des Ehrenamtes sollen in die Beratungen zum Jahressteuergesetz eingebracht werden. Ziel der konkreten Maßnahmen ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen. Aktueller Rechtsstand Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflicher künstlerischen Tätigkeit oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag für eine juristische Person des öffentlichen Rechtes sind gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im...

2. Oktober 2019

Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44-Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Letztlich wären wohl auch bestimmte Gestaltungen im Zusammenhang mit Benzingutscheinen und Kreditkarten nicht mehr möglich gewesen. Nachdem aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem genannten Gesetz vorgelegt wurde, konnten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und vor allem...

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