Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, so die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Ab 2021 soll für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag wegfallen: Bereits Ende August hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Aber: sog. „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in unveränderter Höhe weiter zahlen. Heute, am 11.10.2019, wird der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht...
Immobilienkäufer lässt die Rechtskonstruktion des „einheitlichen Vertragswerks“ erschaudern, denn sie führt dazu, dass Grunderwerbsteuer nicht nur für den Kaufpreis des Grund und Bodens, sondern auch für die Baukosten des zu errichtenden Gebäudes entsteht. Daraus folgt eine Doppelbelastung, denn die Bauherren müssen einerseits Umsatzsteuer für die Baukosten des späteren Gebäudes und andererseits auch noch Grunderwerbsteuer auf die Herstellungskosten zahlen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
Ein steuerlich unzulässiger Querverbund wirkt sich auch bei der Beteiligung einer Gebietskörperschaft an einer Mitunternehmerschaft aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.06.2019 – VIII R 43/15 zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG entschieden. Der Streitfall Eine kommunale Gebietskörperschaft (Klägerin) war als alleinige Kommanditistin an der Stadtwerke I-GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Die Tätigkeit der KG bestand aus den Sparten Strom- und Wasserversorgung, Fernwärme, einem Fährbetrieb, Freibad, Hallenbad und Eisstadion. Die KG erstellte für die Streitzeiträume 2003 bis 2005 handelsrechtliche Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lageberichten, in die die Erträge und...
Im Hinblick auf eine eventuell positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Erststudium“ sollten Studenten ihre Studienkosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen. Entsteht ein Verlust, der – bei einem positiven Urteil des Gerichts – zu einem Verlustvortrag führt, kann dieser in späteren Jahren die Steuerlast entscheidend mindern. Zwar werden die Werbungskosten vom Finanzamt (noch) nicht anerkannt, allerdings ergehen die Steuerbescheide insoweit vorläufig. Doch viel zu viele Studenten tappen meines Erachtens bereits während der Studienzeit in eine Falle. Sie jobben nämlich während des Studiums nicht nur als geringfügig Beschäftigte im Rahmen eines Minijobs oder als kurzfristig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung, sondern lassen...
Darf das Finanzamt einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid – der infolge einer falschen umsatzsteuerlichen Beurteilung auf einem geringeren Gewinn basiert – nach § 174 Abs. 4 AO ändern? Mit dieser Frage hatte sich nun das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.02.2019 (10 K 1074/17) zu befassen. Der Streitfall Im Streitfall vermittelte eine GmbH (Klägerin) u. a. elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB) für die Zulassung von Fahrzeugen. Bei einem Teil der eVB erfolgte keine Vermittlung an die Käufer von Fahrzeugen, sondern an andere Unternehmen. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen behandelte die Klägerin als umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 11 UStG. Im Rahmen einer für die Streitjahre 2011 und...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. Juli 2026
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte in Elternzeit
-
Dr. Carola Rinker 30. Juni 2026
Der Aufsichtsrat als Frühwarnsystem – Wie unabhängig muss Kontrolle sein?
-
Dr. Carola Rinker 29. Juni 2026
Kryptowerte in der Bilanz – warum die Frage nach dem Eigentum entscheidend ist
-
Christian Herold 29. Juni 2026
Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Feststellungserklärung – Gesetzeszweck vor -wortlaut?
-
Dr. Carola Rinker 26. Juni 2026
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind
NEUESTE KOMMENTARE
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
12.06.2026 von Andreas Printz
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind