Haben Sie schon einmal eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG beantragt? Es geht vereinfacht gesagt um den Fall, dass ein Steuerzahler eine oder mehrere Immobilien erbt, diese mit Erbschaftsteuer belastet sind, und die Erbschaftsteuer nur durch Veräußerung eines (oder mehrerer) Grundstücke aufgebracht werden kann. Hier soll eine – zunächst zinslose – Stundung gewährt werden. § 28 Abs. 3 ErbStG soll nach meinem Verständnis eine Billigkeitsvorschrift gegenüber der „normalen“ Stundung darstellen, so dass an ihre Gewährung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen. Nun habe ich keine Erkenntnisse, wie bundesweit mit Stundungsanträgen nach § 28 Abs. 3 ErbStG umgegangen wird....
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Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Lebenspartnerin auf 400 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Den Firmenwagen soll die Partnerin im Rahmen ihrer Beschäftigung für Botenfahrten nutzen, die allerdings nur in ganz geringem Umfang anfallen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
Traditionell ist es ein leider häufig vorkommender Fall: Das Unternehmen des einen Ehegatten benötigt Liquidität und der andere Ehegatte besitzt diese Liquidität. Kurzerhand wird ein, leider allzu häufig unverzinsliches, Darlehen gewährt. Aus steuerlichen Erwägungen sprechen jedoch direkt mehrere Gründe für eine Verzinslichkeit. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor? Was ist eine ausreichend ertragsbringende Wirtschaftseinheit? Gibt es Altersvorsorgezulage auch während des Sonderurlaubs? Fragen über Fragen, die die obersten Gerichte in den aktuell anhängig gewordenen Verfahren zu beantworten haben. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Da lebte eine Architektin zusammen mit ihrem Lebensgefährten in einer ihr gehörenden Wohnung. Doch beim Finanzamt stellte sie den Lebensgefährten als Mieter vor, erklärte brav Mieteinnahmen und setzte im Gegenzug die Wohnungskosten (Abschreibung, Zinskosten, Erhaltungsaufwand, Betriebskosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ab. Das Finanzamt kam ihr auf die Schliche und leitete ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Zur Strafverteidigung benötigte die Architektin die Hilfe von Anwälten. Die Frage ist, ob die Strafverteidigungskosten steuerlich absetzbar sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat tatsächlich schon einmal den Dienstausweis eines Finanzbeamten genauer unter die Lupe genommen? Wissen Sie, wie diese Ausweise aussehen? Ich selbst weiß zumindest, wie diese in Nordrhein-Westfalen aussehen. Und ich muss sagen: Fälschungssicherheit geht anders. Damit bin ich nun beim Thema: Das neue Instrument der Kassen-Nachschau wird Trickbetrügern Tür, Tor und Kasse öffnen. Ein wahres Eldorado wird sich ihnen auftun, denn bei der Prüfung einer Gaststätte mitten im größten Trubel muss nämlich einem Amtsträger der Zugang zum Allerheiligsten, der Kasse, gewährt werden. Und das bedeutet: Auch einem angeblichen (!) Amtsträger wird der Zugang zur...
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