Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Doch sie hat einen – steuerlich – ernsten Hintergrund. Der BFH hat nämlich kürzlich entschieden, dass für einen Pickup im Betriebsvermögen ein Privatanteil nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Das gelte selbst dann, wenn sich im Privatvermögen ein oder sogar mehrere Kleinwagen befinden, die auch vom Ehegatten und den Kindern genutzt werden können, denn ein Pickup und ein Kleinwagen seien in Status und Gebrauchswert nicht vergleichbar. Ein Pickup sei auch durchaus für Privatfahrten geeignet (BFH-Urteil vom 16.1.2025, III R 34/22). Der Sachverhalt: Zum Haushalt der Eheleute gehörten zwei volljährige Kinder....
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Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. So lautet ein aktuelles, positives Urteil des BFH vom 5.12.2024 (V R 16/22). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden – so lautet ein aktuelles BFH-Urteil, das bei unzähligen Freiberuflern für Aufatmen sorgen dürfte, denn die Vorinstanz hatte die Sache anders beurteilt. Danach wäre eine echte Gewerbesteuer-Falle entstanden, die der BFH nun entschärft (aber wohl nicht ganz beseitigt) hat (BFH-Urteil vom 4.2.2025, VIII R...
Ob ein Tätowierer künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist sowohl für das Sozialversicherungs- als auch für das Steuerrecht von Bedeutung. Nun haben sowohl das BSG als auch das FG Düsseldorf in den jeweiligen Fällen den künstlerischen Status der klagenden Tätowierer bejaht (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2025, 4 K 1875/23 G, AO; BSG-Urteil vom 27.6.2024, B 3 KS 1/23 R/NWB Online-Nachricht). Der Fall des FG Düsseldorf: Nachfolgend soll nur kurz der Fall des FG Düsseldorf vorgestellt werden: Der Kläger erklärte gegenüber dem Finanzamt, dass er als Tattoodesigner sowie Tätowierkünstler tätig und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sei. Er vollbringe vorrangig schöpferische Leistungen, bei...
Urteile zum Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht sind selten geworden. Oftmals sind Fragen zur unbeschränkten Steuerpflicht eher akademischer und weniger praktischer Natur. Umso interessanter ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.6.2024 (7 K 1568/22), das nachfolgend kurz vorgestellt werden soll. Das FG hat entschieden, dass keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt, wenn jemand seinen Wohnsitz in Spanien hat und sich zu bloßen Besuchsaufenthalten in der inländischen Wohnung der Eltern aufhält. Das gilt auch dann, wenn die entsprechende Person noch in Deutschland gemeldet ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...
Am 26.3.2025 hat das BVerfG (2 BvR 1550/20) seine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Solidaritätszuschlag verkündet und die gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG) i.d.F. v. 10.12.2019 gerichtete Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der Soli ist weiterhin verfassungsgemäß. Wie das BVerfG geurteilt hat Das BVerfG hat am 26.3.2025 die Verfassungsmäßigkeit des Soli in seiner aktuellen Gestalt festgestellt. Der Soli beinhaltet danach eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsgrundrechts (Art.14 Abs.1 GG). Eine Ergänzungsabgabe (Art.106 Abs.1 Nr.6 GG) ist aber nicht voraussetzungslos zulässig, sondern unterliegt steuersystematischen Besonderheiten. Da eine Ergänzungsabgabe wie der Soli ohne Bundesratszustimmung – also ohne Länderbeteiligung – beschlossen werden kann, darf sie nur...
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