Nehmen wir einmal folgenden Fall: Ein selbstständiger Versicherungskaufmann bietet auch eine gewerbliche Hausverwaltung an. Gespräche mit Kunden der Hausverwaltung werden in einem separaten Raum geführt; auch die entsprechenden Bürotätigkeiten werden dort erledigt. Nun stellt sich die Frage, ob der Vermieter der Büroräume (zum Beispiel der Ehepartner) diese teilweise umsatzsteuerpflichtig überlassen kann. Die Antwort lautet: Ja, er kann. § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG lässt – unionsrechtlich konform – einen nur teilweisen Verzicht auf die Steuerfreiheit zu. Der Verzicht kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2014, V R 27/13). Ein...
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Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...
Schon im Beitrag „Steuerberater sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers“ habe ich nicht nur meinen Unmut über die geplante Regelung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kund getan. Welche Stilblüten diese jedoch ziehen könnte, ist schon erstaunlich. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Mit dieser Aussage warnt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) Stb/WP Harald Elster vor der von den Länderfinanzministerien geplanten Anzeigepflicht von Steuergestaltungen, die insbesondere auch Steuerberater treffen soll. Bis Ende März 2017 soll es hier einen entsprechenden Entwurf geben. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene...
Die Schließung oder Verschmelzung von offenen Investmentfonds ist heutzutage leider keine Seltenheit. In der Regel sind derartige Vorgänge erst einmal mit Arbeit für die Anleger verbunden, da sie sich um eine Neuanlage des rückgezahlten Geldes kümmern oder aber – im Falle der Verschmelzung – entscheiden müssen, ob sie ihre Anteile im neuen Fonds aufgehen lassen oder von dem Rücknahmeangebot Gebrauch machen. In der Regel sind die Vorgänge aber auch mit Arbeit für den steuerlichen Berater verbunden, da die Mandanten von ihm wissen möchten, welche Konsequenzen Anteilsrückgabe bzw. Verschmelzung haben. Insbesondere wenn die Fondsanteile bereits vor dem 1. Januar 2009 erworben...
Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt,...
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