Aller guten Dinge sind drei. Daher auch wieder in diesem Monat drei ausgewählte Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Vielleicht können ja auch Sie von einem dieser Verfahren profitieren. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Es ging bereits durch alle Medien: Die Bundesregierung hat ein mehr oder weniger umfangreiches Anreizprogramm geschaffen, um möglichst schnell viele Elektroautos auf die Straßen zu bekommen. Hier die kommentierten Punkte im Einzelnen: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Der BFH hat mit Urteil vom 21. Oktober 2015 (XI R 40/13) entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. Das Urteil wirft in der Praxis enorme Probleme auf, denn letztlich führt es dazu, dass ein „Optionsfehler“ nicht geheilt werden kann. Das heißt: Wird ein Grundstück ohne Option zur Umsatzsteuer – innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums nach § 15a UStG – veräußert und stellt sich später heraus, dass eine steuerpflichtige Übertragung sinnvoll...
Der 31. Mai rückt näher. Vor allem für viele Arbeitnehmer ist das eine Art D-Day, möchte doch das Finanzamt pünktlich die Steuererklärung übermittelt bekommen. In der Online-Ausgabe eines großen deutschen Nachrichtenmagazins las ich am vergangenen Wochenende eine Kolumne, die den Steuererklärenden empfiehlt, einfach erst in dreieinhalb Jahren die Steuererklärung einzureichen und so satte 6 % Erstattungszinsen p.a. abzugreifen. Meine Empfehlung: Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales...
Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und...
Schon lange ist klar, dass man in der GmbH-Satzung auch die Gründungskosten benennen muss. Unterlässt man eine solche Angabe liegt auch in steuerlicher Sicht eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Wie streng diese Benennung nun aber ausfallen soll, ist neu. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
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