Wenn Vorsorgeaufwendungen, insbesondere Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, sind sie in Deutschland grundsätzlich nicht als Sonderausgaben absetzbar. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Vorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben in der deutschen Steuererklärung absetzbar, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Arbeitslohn stehen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der Schweiz erzielt wurde, diese Einnahmen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei sind und der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Vor nicht allzu langer Zeit hat der Bundesfinanzhof in einer...
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Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? Für steuerliche Laien kann die Wahl der „richtigen“ Veranlagungsart schwierig sein, denn das Finanzamt prüft nichts von Amts wegen, welche Veranlagungsart die günstigere ist. Manchmal wählen Ehegatten die Einzelveranlagung und erkennen erst nach Ergehen der Steuerbescheide, dass sie – zusammengerechnet – eine wesentlich höhere Steuerschuld als in den Vorjahren haben. Oder umgekehrt: Bei genauerer – späterer – Prüfung stellen sie fest, dass die Einzelveranlagung die bessere Wahl gewesen wäre. Was also tun? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Der Abzug ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Voraussetzung für den Abzug ist zudem, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. In zwei aktuellen Revisionsverfahren muss der BFH allerdings klären, ob die Haushaltszugehörigkeit des Kindes überhaupt ein geeignetes Typisierungsmerkmal darstellt und ob die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar ist. ob beim...
Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge daher gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen und vor allem auch die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben, denn es gibt „echte“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten. Kürzlich hat das FG Köln entschieden, dass Kosten für die Lagerung von Nachlassgegenständen nicht abziehbar sind, da sie den Kosten der Nachlassverwaltung- bzw. -verwertung zuzuordnen sind. Gleiches gilt...
Häufig werden Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen vermietet. In umsatzsteuerlicher Hinsicht stellt sich dann die Frage, ob die Vermietung insgesamt umsatzsteuerpflichtig, insgesamt umsatzsteuerfrei oder teils steuerpflichtig (Anteil Betriebsvorrichtung) und – ohne Option – teils steuerfrei (Anteil Grundstück) ist. Die Finanzverwaltung tendiert in den Abschnitten 4.12.10 und 4.12.11 UStAE zur letzten der genannten Möglichkeiten, also zu einem so genannten Aufteilungsgebot. Schaut man sich die jüngste Rechtsprechung an, geht die Tendenz aber eher in Richtung einheitliche Leistung, die – je nachdem, welcher Teil der Gesamtleistung das Gepräge gibt – komplett umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist. Selbst der BFH war sich zuletzt aber nicht mehr sicher...
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks innerhalb der zehnjährigen Haltefrist ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn aber keiner der Ausnahmetatbestände greift, unterliegt ein Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist der Besteuerung, und zwar (fast immer) ohne Wenn und Aber. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
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