Auf dem Weg zu einem dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie – auch nach dem 31.12.2023 – hat der Bundestag am 16.3.2023 die Überweisung an die Ausschüsse des Bundestags beschlossen. Dort werden jetzt die Weichen gestellt. Hintergrund Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021(Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385)...
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Darf der geldwerte Vorteil mittels Fahrtenbuchmethode auch dann berechnet werden, wenn die Kosten für den Treibstoff nicht belegmäßig nachgewiesen, sondern geschätzt werden? Der BFH sagt: Nein! (Urteil v. 15.12.2022 – VI R 44/20). Fahrtenbuchmethode nach EStG Gem. § 8 Abs. 2 Satz 4 „kann“ der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (statt anhand der 1 %- bzw. 0,03 %-Regelung) mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/erster Tätigkeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kfz-Aufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen „durch Belege“ und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen...
Im Jahre 2021 hat der BFH entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der so genannten Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19). So weit, so gut. Doch die Begründung wirkte irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers vor, das sich in der im Übrigen selbst bewohnten Eigentumswohnung befindet. Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Tätigkeiten könne unterstellt werden,...
Enorm ist die Betroffenheit über die schrecklichen Vorkommnisse in der Türkei und in Syrien im vergangenen Monat. Die Bereitschaft zu spenden ist – auch in Deutschland – vielerorts sehr groß. Erleichterungen wurden hierzu von der Bundesregierung rasch auf den Weg gebracht. So veröffentlichte das BMF bereits am 27.02.2023 einen Katastrophenerlass zum Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Katastrophenerlass Der Katastrophenerlass beinhaltet steuerliche Erleichterungen und Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Die dargelegten Erleichterungen gelten für diejenigen Unterstützungsmaßnahmen, die im Zeitraum 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Sie gelten z.B. für den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen....
Viele Testamente sehen ein dingliches Wohnungsrecht für den länger lebenden Partner vor, während die Immobilie unmittelbar dem Kind vermacht wird. Der Partner oder die Partnerin sind folglich abgesichert und das Kind erhält sein Erbe. Mit derartigen Rechten ist es aber so eine Sache: In aller Regel sind sie gut gemeint, doch in tatsächlicher und in steuerlicher Hinsicht sind sie nicht immer förderlich. Ganz abgesehen von der Frage der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, die bei entsprechenden Rechten mehr als gefährdet ist, ist festzustellen, dass sich Lebensumstände ändern. Anders als früher sind ältere Menschen mobiler und...
In meinem erst kürzlich veröffentlichten Blog-Beitrag „Verkürzung des AfA-Zeitraums bei Gebäuden oder das Imperium schlägt zurück“ habe ich die Rechtsprechung des BFH, des FG Münster und das aktuelle Schreiben des BMF zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgestellt, Vereinfacht formuliert sagt die Rechtsprechung: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Die Finanzverwaltung schränkt dagegen ein (BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006: 005): Die Restnutzungsdauer und die Gesamtnutzungsdauer nach der ImmoWertV entsprechen nicht der tatsächlichen Gesamt- bzw. Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes,...
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