Wer eine Immobilie errichtet, die der Einkünfteerzielung dienen soll, kann die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen als Werbungkosten oder gegebenenfalls als Betriebsausgaben abziehen, und zwar – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Jahr der Zahlung in voller Höhe. Anschaffungs- oder Herstellungskosten hingegen sind nur mittels AfA begünstigt. Nun gibt es durchaus Fälle, in denen sich vermeintliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei genauerer Betrachtung als Finanzierungskosten entpuppen. So auch in einem Fall, über den der BFH jüngst entschieden hat. Sachverhalt und Begründung sollen hier nur kurz vorgestellt werden. Ich empfehle aber, das Urteil genau zu studieren, wenn jemand hohe Kosten für die...
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Bereits mit dem am 10. Mai 2022 veröffentlichten Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ (vgl. Blog-Beiträge Endlich liegt das finale BMF-Schreiben „zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ vor! und Das Ende des steuerfreien Paradieses für selbst hergestellte Kryptowährungseinheiten im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG? gab das BMF bekannt, zeitnah ein Ergänzungsschreiben veröffentlichen zu wollen, das sich mit den für die Steuerpflichtigen und für die Praxis relevanten Fragestellungen hinsichtlich den Mitwirkungs- und Auszeichnungspflichten auseinandersetzt. Dieses Ergänzungsschreiben hat das BMF nunmehr (Stand: 18. Juli 2022) zur Kommentierung (bis...
Ja, auch ich hatte das Vergnügen, meine erste Grundsteuererklärung über ELSTER zu erstellen. Ehrlich gesagt hatte ich die negative Berichterstattung, die in der Tagespresse zu lesen war, als reines Sommertheater abgetan, nach dem Motto „Wenn die sonst nichts zu schreiben haben“. Klar war, dass man mit einiger Suche immer einen Hauseigentümer findet, der vermeintlich mit der digitalen Grundsteuererklärung überfordert ist. Und die Berichterstattung über die technischen Probleme der Finanzverwaltung habe ich für übertrieben gehalten. Überlastete Server können halt abstürzen; das ist nicht neu und haben wir seinerzeit auch bei den ersten Anträgen auf Corona-Soforthilfe erlebt. Doch davon geht die Welt...
NFTs und Kryptowährungen – zwei Begriffe, welche zukünftig vermehrt Eingang in Beratungsgesprächen mit Mandanten finden dürften. Während die steuerliche Behandlung rund um Kryptowährungen nicht zuletzt durch das BMF Schreiben vom 10. Mai 2022 rechtssicherer beurteilt werden kann (s. Beitrag von Dr. Markus Ertel), sind NFTs von der Finanzverwaltung noch weitgehend unbeachtet. Da diese jedoch speziell für Unternehmen zunehmend für Marketingzwecke zur Anwendung kommen, sollten allen voran umsatzsteuerliche Aspekte geprüft werden. Eine erste Einordnung NFTs (Non-Fungible Token) sind sog. Crypto-Assets und gewähren dem Käufer über individuelle Token ID Nummern verbriefte Rechte an einem virtuellen Gegenstand. „Non-fungible“ bedeutet, dass diese – im...
Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs nachgewiesen wird. Doch mit dieser überbordenden Anforderung dürfte nun Schluss sein. Innerhalb kurzer Zeit haben zwei Senate des BFH entschieden, dass die Führung eines Fahrtenbuchs für § 7g EStG nicht zwingend erforderlich ist. Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung...
Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung eines Grundstücks – außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens – nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Eine spätere Option ist unwirksam, auch wenn sie notariell beurkundet wird (BFH 21.10.2015, XI R 40/13). Die Rechtsprechung hat schon bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Vorsteuerkorrekturen geführt, die nicht mehr geheilt werden konnten. Und man muss leider auch annehmen, dass sich der ein oder andere Kollege im Nachgang mit Haftungsansprüchen konfrontiert sah. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
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