Sie kennen die TV-Sendungen, in der immer wieder verschiedene Experten zu einem bestimmten Thema auftreten. Wer über solch eine Spezialisierung verfügt, wird in der Regel nicht eine entsprechende Honorierung erscheinen. – Doch wie ist diese ertragsteuerlich zu würdigen? Wir erinnern uns: Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit gehören, neben den Katalogberufen, auch die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Ein „Experte“ tritt im Rahmen eines Doku-Entertainment-Formats im Privatfernsehen auf, in der er seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt. Ist das an ihn gezahlte Honorar für den Auftritt jetzt den Einkünften im Sinne des §...
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Beim so genannten Aufstiegs-BAföG werden Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Einzelheiten dazu finden sich beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html). Dass die Zuschüsse gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind, dürfte wohl außer Frage stehen. Auch dürfte klar sein, dass die Zuschüsse folglich die abziehbaren Werbungskosten mindern (§ 3c Abs. 1 EStG). Doch es bleibt die Frage, in welchem Jahr die Werbungskosten zu mindern sind, wenn ein Zuschuss beispielsweise im Januar 2023 für die Lehrgangsgebühr 2022 geleistet...
Im August 2023 feierte die Künstlersozialkasse ihr 40-jähriges Bestehen. Seit 1983 sind hierüber selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in Deutschland sozial abgesichert. Sie erhalten über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Zum Vergleich: Übrige freiwillig versicherte Einzelunternehmer sollten selbst eine Altersvorsorge abschließen. Künstler erhalten über die Künstlersozialkasse daher quasi drei Versicherungen zum Preis von zwei. Im Unterschied zu den übrigen Einzelunternehmern werden ihre Beiträge mit 50 Prozent bezuschuss. Künstlersozialabgabe – häufig übersehen und nicht kalkuliert Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stammen aus den Beiträgen der versicherten Mitglieder (50 Prozent), einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30...
Wird ein Grundstück von geringem Wert auf ein Kind übertragen, muss aufgrund des Freibetrages von 400.000 Euro eigentlich keine Schenkungsteuer gezahlt werden. Allerdings wird der Freibetrag für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren nur einmal gewährt. Wird er zusammen mit einer weiteren Schenkung überschritten, so entsteht Schenkungsteuer. Was dabei möglicherweise nicht beachtet wird: Der anlässlich der ersten Schenkung festgestellte Wert des Grundbesitzes behält seine Gültigkeit auf immer und ewig, wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Das heißt: Ist der Grundstückswert – aus welchen Gründen auch immer – seinerzeit zu hoch festgesetzt worden und nur deshalb bestandskräftig geworden, weil der Adressat...
Immer wieder ist das Ehegattensplitting Gegenstand heftiger Diskurse und Diskussionen – auch in der Politik. Könnte es in naher Zukunft zu einer Abschaffung kommen? Ich bin da negativ gestimmt. Fast in jede Legislaturperiode führen sachkundige Politiker in langen, oftmals schwierigen Debatten eine Diskussion über das Ehegattensplitting. Auch kürzlich wurde das beliebte Thema wieder einmal aufgegriffen und aus der Schublade gezogen: So schlug eine Handvoll Politiker der SPD eine Abschaffung vor. Der SPD-Chef Lars Klingbeil machte dieses Mal den ersten Schritt. Auslöser war der Streit um die geplante Kürzung beim Elterngeld. In der sich anschließenden Debatte um Familienförderung und Gleichstellung meldete...
Der heutige Sachverhalt könnte möglicherweise Millionen Steuerpflichtige betreffen, ist aber seltsamerweise irgendwie „versandet“ und aus dem Blickpunkt der Steueröffentlichkeit verschwunden: Es geht um die steuerliche Behandlung von inländischen privaten Leibrenten, die auf begünstigten Versicherungsverträgen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG 2004 beruhen, nach Inkrafttreten des AltEinkG am 01.01.2005. Betroffen sind solche Lebensversicherungen auf den Erlebensfall, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatten, bei denen ein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde (bzw. vom Kapitalwahlrecht kein Gebrauch gemacht wurde). Der Sonderausgabenabzug i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG 2004 musste möglich sein....
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