Corona-Finanzhilfen in 2021: Ein Update, was seit dem Jahreswechsel gilt

Seit März 2020 gewährt der Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Corona-Folgen Finanzhilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Was kann in 2021 noch beantragt werden und für welchen Zeitraum?

Hintergrund

Seit Beginn der Corona-Pandemie gewährt der Bund zur Kompensation der wirtschaftlichen Folgen staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung der Infektion umfangreiche Finanzhilfen. Nach dem Soforthilfe-Programm (März bis Ende Mai 2020) folgte als Fixkostenzuschuss das Überbrückungshilfeprogramm I (Juni bis Ende August 2020), das in modifizierter Form als Überbrückungshilfeprogramm II (September bis Ende Dezember 2020) fortgesetzt wurde. Für den Zeitraum vom 2.11.2020 bis 31.12.2020 gab es zudem (aber anrechenbar) als „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ pauschale Umsatzausfallentschädigungen für von Schließungsanordnungen (bis 13.12.2020) betroffene Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen (sog. Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe).

Über diese Programme habe ich in den NWBs umfangreich berichtet (Links s.u.). Bereits im Spätherbst hat der Bund das Überbrückungshilfeprogramm III beschlossen, dass für die Zeit vom 1.1. bis 30.6.2021 gilt.

Was ist seit 1.1.2021 zu beachten? Weiterlesen