Verlängerte Reinvestitionsfrist auch individuell sinnvoll?

Über die Steuerhilfegesetze im Zusammenhang mit Corona werden auch Reinvestitionsfristen verlängert. Ob dies jedoch sinnvoll ist muss man individuell prüfen.

Die Reinvestitionsfrist bei § 6b EStG wird um jeweils ein Jahr vorübergehend verlängert, wenn die Rücklage wegen Zeitablaufs am Schluss des nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 enden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre (§ 52 Abs. 14 Satz 4 EStG). Weiterlesen

Beginn der Gebäudeherstellung bei einer § 6b EStG-Rücklage

Die Reinvestitionsfrist einer § 6b EStG Rücklage verlängert sich von den grundsätzlichen vier Jahren auf sechs Jahre im Fall der Herstellung eines Gebäudes, wenn bereits innerhalb der vier Jahre mit der Gebäudeherstellung begonnen wurde.

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Ausweis einer Rest-Rücklage nach § 6b EStG in veräußernder Gesellschaft

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft „genutzt“ werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann, weil etwa ein „Ersatzgrundstück“ erst in einem darauffolgenden Veranlagungszeitraum angeschafft wird. Hier stellt sich die Frage, ob die „Rest-Rücklage“ dann noch bei der veräußernden KG auszuweisen ist oder bei der zweiten Gesellschaft.

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Wo ist eine Rest-Rücklage nach § 6b EStG auszuweisen?

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden.

Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann. Weiterlesen

Nachhilfe für den Gesetzgeber

Mit dem Europarecht steht der deutsche Steuergesetzgeber ja regelmäßig auf Kriegsfuß. Gut gemeinte Ratschläge aus der Fachwelt hallen da meist ins nirgendwo. Es wird schon ein institutioneller Einfluss benötigt, um die Lernkurve etwas steiler verlaufen zu lassen. Nun könnte es bei der 6b-Rücklage so weit sein.

Denn inzwischen ist es auch der EU-Kommission zu bunt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass – mal wieder – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Die Hüterin der Verträge bezieht sich explizit auf die Inlandsbeschränkung der begünstigten Investitionen. Weiterlesen