Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesell-schaft dar. Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung sind deshalb zentrale Zielsetzungen auch in der Steuerpolitik. Jetzt das BMF am 30.4.2020 eine Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Das Bundeskabinett will dem Vernehmen nach noch diese Woche darüber beraten.
Hintergrund
Auf Bundesebene sind bereits zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie neben zahlreichen Finanzhilfen in Form von Zuschüssen und Kreditprogrammen auch eine ganze Reihe von Steuererleichterungen beschlossen worden, um die Liquidität vieler tausend Unternehmen in Deutschland zu schonen. Dieser betrifft Steuerstundungen auf Antrag, Erleichterungen bei Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, Vollstreckungsverschonung oder ein unterjähriger Verlustrücktrag von steuerlichen Verlusten, die im Jahr 2020 voraussichtlich entstehen werden (dazu BMF-Schreiben vom 24.4.2020 IV C 8 -S 2225/20/10003:010) – ich habe mehrfach berichtet. Über diese und weitere Entlastungsmaßnahmen informiert das BMF mit einer FAQ-Liste fortlaufend auf seiner Website.
Corona-Steuerhilfegesetz in Planung
Das BMF hat am 30.4.2020 eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) veröffentlicht. Diese Formulierungshilfe ist Grundlage für das Bundeskabinett, das sich dem Vernehmen nach noch diese Woche mit dem Entwurf befassen will. Das Corona-Steuerhilfegesetz (Entwurf) setzt vor allem Punkte um, die im Kabinett politisch bereits beschlossen waren, allerdings noch der rechtlichen Umsetzung bedürfen. Danach sollen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie nach dem Inhalt des Entwurfs folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden: Weiterlesen →