Der räuberische Aktionär und der Fiskus

Für die einen sind sie eine Art moderner Robin Hood, für die anderen sind sie einfach nur eine Plage: die so genannten räuberischen Aktionäre. Sie überziehen Aktiengesellschaften, an denen sie beteiligt sind, mit Klagen oder drohen diese an. Zuweilen besteht ein „echtes“ Interesse an den Klagen, um Missstände anzuprangern. Doch mitunter geht es auch nur um die Vereinnahmung eines hübschen Sümmchens „Schadensersatz“ in Kombination mit dem anteilig weitergeleiteten Rechtsanwaltshonorar.

Ein Aktionär, der wohl weniger der Fraktion Robin Hood zuzuordnen war, sondern eher eigennützig gehandelt hat, musste nun aber in steuerlicher Sache eine Schlappe vor dem BFH hinnehmen (BFH-Beschluss vom 23.3.2021, XI B 69/20).

Kurz der Sachverhalt: Weiterlesen