Kapitalmaßnahmen von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone: Urteilsserie des BFH

„Kaufe am Ort“, so lautet das Credo vieler Fachhändler und ihrer Kunden. Übertragen auf Anleger könnte es lauten „Kauft Aktien deutscher Kapitalgesellschaften“. Wahrscheinlich haben sich dies Anleger von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone auch gedacht, nachdem sie sich zunächst mit diversen Kapitalmaßnahmen der Konzerne und im Anschluss mit steuerlichen Problemen konfrontiert sahen. Während diese in Sachen „Hewlett-Packard“ und „eBay“ nach einer Urteilsserie des BFH nun offenbar ausgeräumt sind, geht die Sache „Vodafone“ in die nächste Runde, möglicherweise sogar bis vor den EuGH.

Worum geht es? Ich möchte die Fälle hier nur in aller Kürze vorstellen. Zunächst zu den Fällen „Hewlett-Packard“ und „eBay“: Weiterlesen

Ermittlung des Gewinns bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung.

Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen.

In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in jedem Fall durchgeführt werden muss. Weiterlesen

Schicksalsentscheidung benötigt oder Alternative vorhanden?

Häufig wartet man beim eigenen Steuerfall auf die Entscheidung des BFH in einem ähnlich gelagerten Streitfall und übersieht dabei, dass dieser gegebenenfalls auch anderweitig gelöst werden könnte.

So beispielsweise hinsichtlich der anhängigen Revision unter dem Aktenzeichen IX R 5/20. In diesem Verfahren wird geklärt, ob eine Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen stattfinden kann, wenn eine Berücksichtigung im Rahmen des § 17 EStG wegen der dortigen (früheren) Rechtsgrundsätze zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungsmaßnahmen verneint wurde.

Das Verfahren ist sicherlich wichtig, jedoch kann man in verfahrensrechtlich offenen Fällen auch nun auf die neue Regelung des § 17 Abs. 2a EStG zurückgreifen. Weiterlesen