Nichtleasingkomponenten beim Leasingnehmer nach IFRS 16

Bereits in vorlaufenden Blogs hatte ich mich mit Fragen der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 befasst. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche. Bilanzierungsobjekt ist nicht das Leasingobjekt, sondern das Recht zur Nutzung des Leasingobjekts. Die Serie zu IFRS 16 in lockerer Folge will ich heute mit der Frage fortsetzen, wie mit einem Vertrag umzugehen ist, der neben der Nutzungskomponente weitere Nichtleasingleistungen enthält. Weiterlesen

Betriebsausgaben für Kosten der Begleitung des Partners auf Geschäftsreisen?

Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines  Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. 2 K 2355/18 E) entschieden.

Der Kläger, ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, nahm an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teil, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet wurden. Auf diesen Reisen begleitete ihn seine Ehefrau, wobei die Eheleute im Anschluss an die Veranstaltungen noch an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub machten. Der Kläger machte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben geltend. Hiervon erkannte das Finanzamt – wie bei gemischt veranlassten Kosten üblich – nur die anteilig auf den Kläger entfallenden Kosten für die Konferenztage an. Weiterlesen

Gemischte Aufwendungen – Neue Gedankenspiele des BFH?

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen.

Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

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Schuldzinsenabzug bei Einsatz von Eigenkapital

Wer Einkünfte erzielt, möchte seine in diesem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen abziehen. Bei gemischt genutzten Objekten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, private Eigennutzung) entsteht Streit über die Berücksichtigung des Eigenkapitals und damit über die Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen. Die Finanzverwaltung und überwiegend zurzeit dem folgend die Finanzgerichte fordern, dass das Eigenkapital der privaten Eigennutzung direkt zugeordnet wird. Das gelingt nur mit dem Einsatz von zwei verschiedenen Bankkonten. Werden die Zahlungsströme „gemixt“, erfolgt eine anteilige Berechnung der Schuldzinsen. Wie lange noch?

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