Leasing mit Beginn im Dezember – das Ende eines schönen Steuermodells

Eine Leasingsonderzahlung, die Einnahmen-Überschussrechner bei Leasingbeginn für ihren Firmenwagen leisten, führt im Umfang der betrieblichen Kfz-Nutzung grundsätzlich zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Das Prinzip des Sofortabzugs haben sich viele Einnahmen-Überschussrechner zunutze gemacht. Konkret wurde der Leasingbeginn oftmals auf den Dezember gelegt und wie durch ein Wunder betrug die betriebliche Fahrleistung ausgerechnet in diesem Monat nahezu 100 Prozent. Folge sollte ein fast vollständiger Abzug der Leasingsonderzahlung sein – und zwar auch dann, wenn das Kfz in den Folgejahren erheblich weniger betrieblich genutzt oder aber zur so genannten Ein-Prozent-Regelung übergegangen wird.

Allerdings wurde das Modell offenbar so weit auf die Spitze getrieben, dass es der Finanzverwaltung eines Tages zu bunt wurde. Und so hat sie zum Halali auf das Dezember-Leasing-Modell geblasen. Spätestens jetzt war die Finanzverwaltung erfolgreich: Der BFH hat dem Modell nun (zumindest) für die Fälle den Boden entzogen, in denen das geleaste Fahrzeug nicht dauerhaft, also über die gesamte Leasinglaufzeit, zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (BFH-Urteil vom 12.3.2024, VIII R 1/21).  Weiterlesen

Häusliches Arbeitszimmer: BFH muss zu den Aufzeichnungspflichten entscheiden

Nach § 4 Abs. 7 EStG müssen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Das gilt natürlich nur bei der Gewinnermittlung und nicht bei Arbeitnehmern. Der BFH muss sich nun aber mit der Frage befassen, wie und vor allem wann ein Steuerpflichtiger der Aufzeichnungspflicht nachkommen muss.

Konkret lautet die Rechtsfrage in dem Verfahren VIII R 6/24: Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden? Weiterlesen

PV-Anlagen: Betriebsausgaben und der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang

Seit dem 1. Januar 2022 werden Photovoltaikanlagen bis zu einer gewissen Größe steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 72 EStG). Folglich dürfen Ausgaben, soweit sie mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG).

Leider bleibt das aktuelle BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (IV C 6 – S 2121/23/10001 :001) die Antwort auf die Frage schuldig, wann ein solch unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang konkret gegeben ist.

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Bewirtungskosten: Neue Steuerfalle – nicht nur für Spielhallen?

Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar und unterliegen zudem besonderen Aufzeichnungspflichten, während die Aufwendungen für reine Aufmerksamkeiten voll abgezogen werden dürfen. Zur Unterscheidung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten gibt es bereits zahlreiche Urteile.

Doch nun gibt es einen interessanten Fall beim BFH, in dem es nicht nur um die genannte Unterscheidung geht, sondern vielmehr auch um die Frage, was als geschäftlicher Anlass einer Bewirtung gilt. Es geht zwar in erster Linie „nur“ um Spielhallen, doch ein Urteil des BFH könnte weitreichende Konsequenzen haben. Weiterlesen

Bilanzierungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG bei ausländischer Bilanzierungspflicht?

Das Einkommensteuergesetz kennt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, wobei der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung darstellt. Steuerpflichtige, die allerdings weder gesetzlich buchführungspflichtig sind noch freiwillig Bücher führen, haben das Wahlrecht, hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1EStG durchzuführen. In diesem Falle wird ein Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zuflussprinzip ermittelt.

Fraglich war bisweilen, ob eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG auch möglich ist, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht. Der BFH hat dies nunmehr verneint (Urteil v. 20.04.2021 – IV R 3/20).

Der Sachverhalt in Kurzform:

Zwei GbRs waren als Kommanditistinnen an einer Personengesellschaft in Luxemburg beteiligt, welche einer GmbH & CO KG nach deutschen Recht entsprach und vor allem Goldhandel betrieb. Sie war nach luxemburgischem Recht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet und erstellte gleichzeitig für die Besteuerung der Gesellschafter in Deutschland Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG. Weiterlesen

Neue Übernachtungspauschale für Fernkraftfahrer bald ohne Anwendungsbereich?

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 wurde zum Jahreswechsel 2020 eine gesetzliche Übernachtungspauschale für angestellte und selbständige Fernkraftfahrer eingefügt. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Kraftfahrer im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Kraftfahrzeug entstehen, kann eine Pauschale von 8 € für jeden Kalendertag berücksichtigt werden, an dem der Kraftfahrer auswärtig übernachtet ist. Nach der Gesetzesbegründung soll die Pauschale z. B. folgende Aufwendungen abbilden:

  • Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten und Autohöfen,
  • Park- und Abstellgebühren auf Raststätten und Autohöfen,
  • Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine.

Die Pauschale dient der Vereinfachung und soll das Sammeln, Einreichen und Überprüfen vieler Kleinbelege der Kraftfahrer ersparen, deren berufliche Veranlassung regelmäßig unzweifelhaft ist. Die gesetzliche Pauschale ist in ihrer Zielrichtung daher zu begrüßen.

Neue EU-Verordnung sieht Kabinenschlafverbot vor

Eine Verordnung der Europäischen Union könnte der pauschalen Regelung nunmehr aber – bereits kurz nach ihrer Einführung – ihrer flächendeckenden Wirkung berauben: Weiterlesen

Doppelter Haushalt: Was gilt beim Zusammenleben von Ehegatten in der Zweitwohnung?

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort.

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist.

Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort leben (Urteil vom 26.9.2018, 7 K 3215/16 E). Nun musste sich der BFH mit einem ähnlichen Fall befassen; allerdings hat er zuungunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Weiterlesen

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer als Stolperfalle

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind – so sagt es § 4 Abs. 4 EStG. Da die Aufwendungen nur durch den Betrieb „veranlasst“ sein müssen, führen auch vorweggenommene oder gar vergebliche Betriebsausgaben zu einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Aufwand bzw. Verlust. Aus praktischer Sicht bestehen zwar erhöhte Anforderungen, um die Veranlassung der Aufwendungen durch den Betrieb nachzuweisen. Mit einer ordentlichen Dokumentation (wieso, weshalb, warum) gelingt dies jedoch in der Regel.

Nur zu leicht wird das einkommensteuerrechtliche Ergebnis auch auf die Gewerbesteuer übertragen. Schließlich ergibt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnden Gewinn. Hier droht jedoch eine Stolperfalle.

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Sind die Gebühren für eine verbindliche Auskunft steuerlich abziehbar?

Manchmal kommen Steuerpflichtige und Berater nicht um die Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts herum, insbesondere, weil es um viel, viel Geld – sprich Steuern – geht. Die Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft können recht hoch sein und so ist die Frage verständlich, ob diese ihrerseits steuerlich geltend gemacht werden können.

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Normale Klamotten sind keine Berufskleidung

Unter dem Aktenzeichen VIII R 33/18 prüft aktuell der BFH, ob es sich bei einem schwarzen Anzug, einer schwarzen Damenbluse und einem schwarzen Damenpullover sowie entsprechenden Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter handelt, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sind.

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