Bewirtungskosten: Neue Steuerfalle – nicht nur für Spielhallen?

Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar und unterliegen zudem besonderen Aufzeichnungspflichten, während die Aufwendungen für reine Aufmerksamkeiten voll abgezogen werden dürfen. Zur Unterscheidung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten gibt es bereits zahlreiche Urteile.

Doch nun gibt es einen interessanten Fall beim BFH, in dem es nicht nur um die genannte Unterscheidung geht, sondern vielmehr auch um die Frage, was als geschäftlicher Anlass einer Bewirtung gilt. Es geht zwar in erster Linie “nur” um Spielhallen, doch ein Urteil des BFH könnte weitreichende Konsequenzen haben. Weiterlesen

Bilanzierungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG bei ausländischer Bilanzierungspflicht?

Das Einkommensteuergesetz kennt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, wobei der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung darstellt. Steuerpflichtige, die allerdings weder gesetzlich buchführungspflichtig sind noch freiwillig Bücher führen, haben das Wahlrecht, hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1EStG durchzuführen. In diesem Falle wird ein Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zuflussprinzip ermittelt.

Fraglich war bisweilen, ob eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG auch möglich ist, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht. Der BFH hat dies nunmehr verneint (Urteil v. 20.04.2021 – IV R 3/20).

Der Sachverhalt in Kurzform:

Zwei GbRs waren als Kommanditistinnen an einer Personengesellschaft in Luxemburg beteiligt, welche einer GmbH & CO KG nach deutschen Recht entsprach und vor allem Goldhandel betrieb. Sie war nach luxemburgischem Recht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet und erstellte gleichzeitig für die Besteuerung der Gesellschafter in Deutschland Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG. Weiterlesen

Neue Übernachtungspauschale für Fernkraftfahrer bald ohne Anwendungsbereich?

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 wurde zum Jahreswechsel 2020 eine gesetzliche Übernachtungspauschale für angestellte und selbständige Fernkraftfahrer eingefügt. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Kraftfahrer im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Kraftfahrzeug entstehen, kann eine Pauschale von 8 € für jeden Kalendertag berücksichtigt werden, an dem der Kraftfahrer auswärtig übernachtet ist. Nach der Gesetzesbegründung soll die Pauschale z. B. folgende Aufwendungen abbilden:

  • Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten und Autohöfen,
  • Park- und Abstellgebühren auf Raststätten und Autohöfen,
  • Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine.

Die Pauschale dient der Vereinfachung und soll das Sammeln, Einreichen und Überprüfen vieler Kleinbelege der Kraftfahrer ersparen, deren berufliche Veranlassung regelmäßig unzweifelhaft ist. Die gesetzliche Pauschale ist in ihrer Zielrichtung daher zu begrüßen.

Neue EU-Verordnung sieht Kabinenschlafverbot vor

Eine Verordnung der Europäischen Union könnte der pauschalen Regelung nunmehr aber – bereits kurz nach ihrer Einführung – ihrer flächendeckenden Wirkung berauben: Weiterlesen

Doppelter Haushalt: Was gilt beim Zusammenleben von Ehegatten in der Zweitwohnung?

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort.

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist.

Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort leben (Urteil vom 26.9.2018, 7 K 3215/16 E). Nun musste sich der BFH mit einem ähnlichen Fall befassen; allerdings hat er zuungunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Weiterlesen

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer als Stolperfalle

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind – so sagt es § 4 Abs. 4 EStG. Da die Aufwendungen nur durch den Betrieb „veranlasst“ sein müssen, führen auch vorweggenommene oder gar vergebliche Betriebsausgaben zu einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Aufwand bzw. Verlust. Aus praktischer Sicht bestehen zwar erhöhte Anforderungen, um die Veranlassung der Aufwendungen durch den Betrieb nachzuweisen. Mit einer ordentlichen Dokumentation (wieso, weshalb, warum) gelingt dies jedoch in der Regel.

Nur zu leicht wird das einkommensteuerrechtliche Ergebnis auch auf die Gewerbesteuer übertragen. Schließlich ergibt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnden Gewinn. Hier droht jedoch eine Stolperfalle.

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Sind die Gebühren für eine verbindliche Auskunft steuerlich abziehbar?

Manchmal kommen Steuerpflichtige und Berater nicht um die Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts herum, insbesondere, weil es um viel, viel Geld – sprich Steuern – geht. Die Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft können recht hoch sein und so ist die Frage verständlich, ob diese ihrerseits steuerlich geltend gemacht werden können.

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Normale Klamotten sind keine Berufskleidung

Unter dem Aktenzeichen VIII R 33/18 prüft aktuell der BFH, ob es sich bei einem schwarzen Anzug, einer schwarzen Damenbluse und einem schwarzen Damenpullover sowie entsprechenden Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter handelt, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sind.

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Betriebsausgaben für Kosten der Begleitung des Partners auf Geschäftsreisen?

Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines  Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. 2 K 2355/18 E) entschieden.

Der Kläger, ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, nahm an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teil, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet wurden. Auf diesen Reisen begleitete ihn seine Ehefrau, wobei die Eheleute im Anschluss an die Veranstaltungen noch an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub machten. Der Kläger machte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben geltend. Hiervon erkannte das Finanzamt – wie bei gemischt veranlassten Kosten üblich – nur die anteilig auf den Kläger entfallenden Kosten für die Konferenztage an. Weiterlesen

Gemischte Aufwendungen – Neue Gedankenspiele des BFH?

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen.

Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

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PKW-Überlassung an geringfügig beschäftigten Ehegatten

Vertragsverhältnisse zwischen Ehegatten stehen regelmäßig im Fokus der Finanzverwaltung. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig oder ob sie der privaten Sphäre zuzuordnen sind. In seinem Urteil vom 10.10.2018 befasst sich der BFH mit der Frage, wann nun die Überlassung eines PKWs – auch zur privaten Nutzung – in einem Ehegattenarbeitsverhältnis fremdunüblich ist, so dass kein Betriebsausgabenabzug in Frage kommt.

Zum Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren 2012 bis 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Ehemann führt einen Einzelhandel für Sportartikel; seine Ehefrau ist als Arbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt.

Im Dezember 2012 stellte der Ehemann seine Ehefrau auf geringfügiger Basis (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) für Büro-, Organisationsarbeiten sowie Kurierfahrten an. Gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag betrug die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit neun Stunden, die monatliche Vergütung hierfür betrug 400 Euro. Im Wesentlichen wurde sie jedoch durch die Einräumung einer unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien privaten Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs entgolten, das von ihr auch für die betrieblichen Fahrten zu nutzen war.

Im Rahmen einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht an. Der Prüfer hatte keine Zweifel, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich auch durchgeführt wurde; er hielt allerdings die Vereinbarungen für nicht fremdüblich.

Nach dem erfolglosen Einspruch gewannen die Kläger vor dem FG Köln, doch die Freude währte nur kurz – bis der BFH ins Spiel kam. Weiterlesen